Als Einwohner eines Landes hat man das Recht, einen Wohnsitz und eine Bleibe im neuen Gastland zu begründen. Je nach Art der erhaltenen Aufenthaltserlaubnis kann man je nach Land verschiedene Rechte ausüben oder nicht. Wenn bestimmte rechtliche Voraussetzungen nach einer bestimmten Zeit, in der Regel zwischen 2 und 5 Jahren, erfüllt sind, kann eine Einbürgerung beantragt werden, was wiederum den Erhalt der Staatsbürgerschaft und das Recht auf Beantragung eines Reisepasses zur Folge hat. Es ist zu beachten, dass die Staatsbürgerschaft alle Rechte und Pflichten eines Bürgers mit sich bringt.