Private Stiftungen in Panama

zählen Private Stiftungen in Panama zu den weltweit wirksamsten Instrumenten des Rechtsschutzes für Vermögen, Nachlassplanung und die Wahrung der Privatsphäre der Begünstigten. Die panamaischen Stiftungen, die durch Gesetz Nr. 25 vom 12. Juni 1995, vereinen die Vorteile eines anglo-amerikanischen Trusts mit der Struktur einer zivilrechtlichen Gesellschaft und bilden so ein eigenständiges Rechtsorgan mit eigener Rechtspersönlichkeit.
Anders als eine Kapitalgesellschaft hat eine panamaische Privatstiftung keine Eigentümer, Aktionäre oder Mitglieder. Sie ist ein separates und unabhängiges Vermögen, das einem bestimmten Zweck zum Wohle von natürlichen oder juristischen Personen dient, die vom Stifter bestimmt werden. Diese Eigenschaft macht eine panamaische Stiftung zum idealen Instrument für diejenigen, die ihr persönliches Vermögen vor rechtlichen, erbrechtlichen und familiären Risiken schützen möchten.
Studio Panama Italia gründet seit 2015 Stiftungen mit privatem Interesse in Panama. Wir bieten keine standardisierten Pakete an: Jede Stiftung wird von unserer panamaischen Anwaltskanzlei individuell auf die spezifischen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten – sei es Vermögensschutz, Nachlassplanung, Kryptovermögensverwaltung oder Investmentholding.
Vorteile der privaten Stiftung von Interesse in Panama
- Absoluter Vermögensschutz: Die an die Stiftung übertragenen Vermögenswerte können von Gläubigern, ausländischen Steuerbehörden, ehemaligen Ehepartnern oder Zwangserben nicht angegriffen werden
- Vollständige Vertraulichkeit: die Satzung und die Namen der Begünstigten sind privat; sie sind in keinem öffentlichen Register eingetragen
- Steuerbefreiung: die ausländischen Einkünfte der panamaischen Stiftung sind vollständig von lokalen Steuern befreit
- Testamentarische Urkunde: Ermöglicht die Festlegung der Erbfolge unter Ausschluss der gesetzlichen Erbansprüche des Herkunftslandes.
- Eröffnung von Bankkonten: Die Stiftung kann in eigenem Namen Konten bei Banken auf der ganzen Welt eröffnen.
- Firmenaktionär: Kann Anteile an panamaischen und Offshore-Unternehmen halten, wodurch ein zusätzliches Maß an Vertraulichkeit geschaffen wird.
- Kombinierbar mit der Residenz: fügt sich nahtlos ein in den Ablauf von Residenz in Panama
Ursprünge privater Stiftungen
Das Konzept der Stiftungen mit privatem Interesse entstand 1926, als das Fürstentum Liechtenstein das Personen- und Gesellschaftsrecht (PGR) erließ und damit die „Familienstiftung“ und die „gemischte Stiftung“ schuf. Seit Jahrzehnten nutzen vermögende europäische Familien liechtensteinische Stiftungen als Instrument der Nachlassplanung und der Vermögensübertragung an die nachfolgenden Generationen. Auch heute noch kann die Errichtung einer Stiftung in Liechtenstein bis zu 25.000 € kosten, die jährlichen Verwaltungskosten belaufen sich auf bis zu 10.000 €.
Die Republik Panama analysierte das Modell Liechtensteins und verfeinerte es mit dem Gesetz Nr. 25 von 1995, indem sie einen moderneren, flexibleren und zugänglicheren Rechtsrahmen einführte. Im Unterschied zur Gesetzgebung Liechtensteins unterscheidet das panamische Gesetz nicht zwischen Familien- und Mischstiftungen und verwendet den einheitlichen Ausdruck "Stiftung von privatem Interesse". Die panamische Staatsangehörigkeit wird für die Mitglieder des Stiftungsrats nicht verlangt, und das anfängliche Mindestkapital muss zum Zeitpunkt der Gründung nicht eingezahlt werden.
Wie funktioniert eine private Stiftung in Panama
Eine natürliche oder juristische Person, der sogenannte Stifter, errichtet die private Interessenstiftung, indem sie Vermögenswerte – Immobilien, Aktien, Bankkonten, Kryptowährungen, geistiges Eigentum – auf diese überträgt, damit ein Stiftungsrat diese zum Wohle der Begünstigten .
Die gesamte Struktur ist in zwei Dokumenten enthalten: der Stiftungsurkunde (Acta Fundacional), einer im öffentlichen Register von Panama, und der Satzung, einem nicht-öffentlichen Dokument, das die Begünstigten, die Verteilungsmethoden und die interne Organisation festlegt. Die Satzung ist nicht öffentlich zugänglich.
Ein wesentliches Merkmal der panamaischen Stiftung ist, dass der Stifter gleichzeitig Mitglied des Stiftungsrats und Begünstigter sein kann. Dadurch behält er die volle operative Kontrolle über das Vermögen, anders als bei einem Trust, bei dem die Kontrolle an den Treuhänder übertragen wird. Darüber hinaus kann ein Protektor – ein Experte, Treuhänder oder Anwalt – bestellt werden, der die Arbeit des Stiftungsrats überwacht und gegebenenfalls Mitglieder abberufen oder ersetzen kann.
Vermögensschutz und Vertraulichkeit
Der Schutz privater Stiftungen in Panama zählt zu den stärksten weltweit. Laut Gesetz bilden die der Stiftung übertragenen Vermögenswerte ein getrenntes und unabhängiges Vermögen . Dies bedeutet, dass die persönlichen Gläubiger des Stifters, ausländische Gerichtsurteile, Pfändungsverfahren und Zwangsvollstreckungen keinen Einfluss auf das Stiftungsvermögen haben.
Die wichtigsten Schutzszenarien umfassen: gerichtliche Pfändungen und Zwangsvollstreckungen (das Vermögen der Stiftung ist nicht für Schulden des Stifters oder der Begünstigten pfändbar), Scheidungen und Trennungen (das an die Stiftung übertragene Vermögen durch notarielle Urkunde oder Überweisung wird für den 'ex Ehepartner unzugänglich), Erbfolgen (die Stiftung übertrifft die gesetzlich vorgesehenen Pflichtteilsquoten des Landes d'Ursprung des Stifters), zivil- und berufliche Haftung (Schutz vor unvorhergesehenen Ereignissen wie Schadensfällen, beruflicher Fahrlässigkeit oder kommerziellen Rechtsstreitigkeiten).
ist Die Vertraulichkeit der Begünstigten mehrfach gewährleistet. Die Satzung der Stiftung, die die Namen der Begünstigten und die Verteilungsanweisungen enthält, ist ein privates Dokument und wird in keinem öffentlichen Register eingetragen. Wer vertrauliche Informationen über die Geschäftstätigkeit der Stiftung preisgibt, muss mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen – bis zu sechs Monate Haft und eine Geldstrafe von 50.000 US-Dollar. Eine Ausnahme gilt nur, wenn die Anfrage von einer panamaischen Justizbehörde im Rahmen einer strafrechtlichen Ermittlung oder eines Geldwäscheverfahrens gestellt wird.
Rechtsgrundlage der Stiftungen privaten Interesses in Panama

| Eintrag | Detail |
|---|---|
| Ländercode | PA — Republik Panama |
| Rechtssystem | Zivilrecht |
| Rechtlicher Rahmen | Gesetz Nr. 25 vom 12. Juni 1995 — Amtsblatt |
| Register | Öffentliches Register von Panama |
| Entität | Stiftung von privatem Interesse (Fundación de Interés Privado) |
| Vermögen | Unabhängig von dem des Stifters, des Rates und der Begünstigten. Mindestvermögen: USD 10.000, in jeder gesetzlichen Währung. Kann ohne Anfangsvermögen gegründet werden, mit der Verpflichtung einer späteren Übertragung |
| Stifter | Natürliche oder juristische Person, jeder Nationalität. Registriert die Stiftung im Öffentlichen Register. Kann gleichzeitig Mitglied des Rates und Begünstigter sein |
| Stiftungsrat | Mindestens drei natürliche Personen (Präsident, Sekretär, Schatzmeister) oder eine juristische Person. Nationalität beliebig. Namen müssen im öffentlichen Register eingetragen sein. Nominierungen sindzulässig. |
| Protektor | Privat benannt. Hat die Befugnis, die Mitglieder des Rates zu entfernen und zu ersetzen. Seine Daten werden nicht öffentlich gemacht. Kann der tatsächliche Begünstigte sein |
| Begünstigte | Im Statut benannt (privates Dokument). Können natürliche oder juristische Personen sein, einschließlich des Gründers selbst. Gesetzlich garantierte Vertraulichkeit |
| Ansässiger Agent | Verpflichtend: Es muss ein panamischer Anwalt oder eine Anwaltskanzlei sein, die die Satzung mitunterzeichnet |
| Besteuerung | Steuerfrei für Einkommen aus ausländischer Quelle. Jahrespauschalsteuer: 400 USD |
| Versammlung | Nicht verpflichtend. Falls abgehalten, können sie überall auf der Welt und mit jedem Mittel durchgeführt werden |
| Wiedereinwanderung | Erlaubt bei Ein- und Ausreise aus Panama |
| Fusionen | Nicht erlaubt zwischen Stiftungen und anderen Rechtsträgern |
| Konformität | Seit 2017: Verpflichtung zur Aufbewahrung von Buchhaltungsunterlagen für 5 Jahre. Keine Steuererklärung und kein Jahresabschluss, wenn nicht in Panama tätig |
| Elektronische Signatur | Zulässig |
| Sprache | Gründungsurkunde in jeder Sprache mit Zeichen des'lateinischen Alphabets |
Schlüsseldokumente der panamaischen Stiftung
Stiftungsurkunde (Acta Fundacional)
Die Stiftungsurkunde ist die öffentliche Gründungsurkunde, die im öffentlichen Register eingetragen ist. Sie enthält den Namen der Stiftung, das anfängliche Stiftungsvermögen, den Stiftungszweck, die Namen des Stifters und der Mitglieder des Stiftungsvorstands, die eingetragene Geschäftsadresse und die Bestellung des Zustellungsbevollmächtigten. Sie ist das einzige öffentlich zugängliche Dokument.
Statut (Regelung)
Die Satzung ist das vertrauliche Dokument, das die interne Organisation der Stiftung regelt. Sie definiert die Begünstigten, die Vermögensverteilung, die Verwaltungsregeln und die Auflösungsbedingungen. Da sie nicht im öffentlichen Register eingetragen wird, ist absolute Vertraulichkeit gewährleistet. Sie hat dieselbe Funktion wie die Absichtserklärung, jedoch mit einem höheren rechtlichen Formalisierungsgrad.
Absichtsschreiben (Carta de Deseos)
Die Absichtserklärung wird vom Protektor verfasst und legt fest, wie das Vermögen verwaltet und verteilt wird und ob die Stiftung im Falle des Todes oder der Geschäftsunfähigkeit des Protektors fortbestehen oder aufgelöst werden soll. Sie kann vertraulich behandelt oder öffentlich registriert werden und jederzeit nach Ermessen des Protektors geändert werden.
Kosten für Gründung und Unterhalt
| Eintrag | Betrag | Hinweise |
|---|---|---|
| Stiftung Gründung | USD 2.500 – 4.500 | Je nach Komplexität der Struktur und Anzahl der Begünstigten |
| Jährliche Steuer (Tasa Única) | USD 400/Jahr | Staatliche Gebühr für das Existenzrecht |
| Ansässiger Agent | Separate Jahresgebühr | Gesetzlich vorgeschrieben; Anwalt oder panamensische Kanzlei |
| Nominierten Mitglieder (Nominee) | Jährliche Zusatzkosten | Verfügbar für Gründer und Vorstandsmitglieder |
| Deklariertes Mindestvermögen | USD 10.000 | Indikativer Wert; die tatsächliche Zahlung ist zum Zeitpunkt der Gründung nicht erforderlich |
| Zeitplan für die Gründung | 2–3 Wochen | Nach Erhalt der vollständigen Unterlagen und der Zahlung |
| Eröffnung aus der Ferne | Ja — die physische Anwesenheit in Panama ist nicht erforderlich | |
Im Vergleich zu den Stiftungen des Liechtenstein (Kosten über EUR 25.000) oder der Schweiz und Singapur (über USD 20.000) bietet die private Interessensstiftung in Panama ein deutlich besseres Kosten-Nutzen-Verhältnis, indem sie soliden rechtlichen Schutz, Vertraulichkeit und niedrige Unterhaltskosten kombiniert.
Hauptverwendungen der panamischen Stiftung
Private Interessensstiftungen in Panama finden Anwendung in einem' breiten Spektrum von Vermögens- und Familienszenarien. Die häufigsten umfassen:
- Nachlassplanung: Eine Stiftung ersetzt das traditionelle Testament und vermeidet so langwierige und kostspielige Erbfolgeverfahren. Der Stifter kann die Verteilung des Vermögens frei bestimmen und dabei sogar von den gesetzlichen Pflichtteilen seines Herkunftslandes abweichen.
- Schutz im Scheidungsfall: Vermögenswerte, die in die Stiftung übertragen werden, werden zu einem eigenständigen Vermögen und sind im Falle einer Trennung nicht dem Zugriff des ehemaligen Ehepartners unterworfen.
- Holdinggesellschaften: Die Stiftung kann Anteile an einer oder mehreren -Gesellschaften oder Offshore, wodurch ein zusätzliches Maß an Vertraulichkeit hinsichtlich der wirtschaftlichen Eigentümer geschaffen wird.
- Immobilienverwaltung: Eintragung von Immobilien in die Stiftung mit Beschränkung der persönlichen Haftung und Vereinfachung der Erbfolge
- Cripto-asset e patrimoni digitali: custodia di criptovalute, token, NFT e altri asset digitali in una struttura giuridica riconosciuta e protetta
- Berufshaftpflichtschutz: Trennung des Privatvermögens von Risiken aus beruflicher oder unternehmerischer Tätigkeit
- Gemeinnützige Aktivitäten: Die Stiftung kann als Nichtregierungsorganisation (NGO) tätig sein, Spenden entgegennehmen und philanthropische oder pädagogische Aktivitäten durchführen.
Fondazione di Panama vs Trust: le differenze
Obwohl Stiftungen und Trusts beide Instrumente der Vermögensplanung sind, weisen sie signifikante strukturelle Unterschiede auf, die panamaische Stiftung in den meisten Kontexten vorzuziehen ist.
| Merkmal | Stiftung Panama | Trust (angelsächsisch) |
|---|---|---|
| Rechtspersönlichkeit | Ja — eigenständige Einheit | Nein — vertragliche Vereinbarung |
| Kontrolle durch den Gründer | Voll, über Rat und Protector | An den Trustee übertragen |
| Eröffnung von Bankkonten | Im eigenen Namen | Im Namen des Trustees |
| Vertraulichkeit der Begünstigten | Privatstatut, nicht registriert | Variabel je nach Rechtsordnung |
| Erbfolge | Übertrifft die gesetzlichen Pflichtanteile | Unterliegt lokalen Beschränkungen |
| Rechtsgrundlage | Zivilrecht (Ley 25/1995) | Common Law |
| Anerkennung in Italien | Ja — Panama ist auf der OECD-Whitelist | Variabel und komplex |
| Durchschnittliche Kosten | USD 2.500 – 4.500 | USD 10.000 – 50.000+ |
Steuerregime der panamaischen Stiftung
Private Stiftungen in Panama profitieren vom Prinzip der Territorialbesteuerung: Nur Einkünfte aus Tätigkeiten innerhalb des panamaischen Staatsgebiets sind steuerpflichtig. Sämtliche ausländischen Einkünfte – Zinsen, Dividenden, Kapitalgewinne und Mieten – sind vollständig von der lokalen Besteuerung befreit.
Die Gründungs-, Änderungs- und Auflösungsakte der Stiftung sind von jeglicher panamaischen Steuer, Abgabe oder Beitrag befreit. Ebenso sind die Vermögensübertragungen, die zugunsten von Verwandten ersten Grades und des Ehepartners des Stifters im Rahmen der Stiftungszwecke oder zum Zeitpunkt ihrer Auflösung vorgenommen werden, befreit.
Die Stiftung ist nicht verpflichtet, Steuererklärungen, Jahresberichte oder Finanzberichte bei den panamaischen Behörden einzureichen, sofern sie in Panama keine Aktivitäten ausübt oder Vermögenswerte besitzt. Die einzige wiederkehrende Steuerbelastung ist die jährliche Einmalsteuer von 400 US-Dollar.
Gründungsverfahren in 4 Schritten
Bedarfsanalyse und Strukturierung
Wir analysieren den Zweck der Stiftung (Vermögensschutz, Nachfolge, Holding, Krypto-Assets), identifizieren die Begünstigten und definieren die optimale Struktur des Stiftungsrats und des Protektors.
Erstellung und Registrierung
Wir erstellen die Stiftungssatzung und die private Statuten. Wir registrieren die Stiftung beim Registro Público de Panamá. Wir benennen den 'Residenten Agenten (unsere Kanzlei). Zeitrahmen: 2–3 Wochen.
Benennung des Protektors und Dokumentation
Wir formalisieren die Ernennung des Schutzpatrons mittels eines privaten Schutzdokumentes. Wir verfassen das Absichtsschreiben. Wir stellen sämtliche Originaldokumente aus und versenden sie per internationalem Kurier.
Vermögensübertragung und Kontoeröffnung
Wir unterstützen Sie bei der Übertragung von Vermögenswerten an die Stiftung und der Eröffnung eines Bankkontos im Namen der Stiftung bei panamaischen oder internationalen Banken. Mehr erfahren: Bankkonto in Panama.
Schützen Sie Ihr Vermögen mit einer Stiftung in Panama
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Kontaktiere uns auf WhatsAppStiftung und Aufenthalt in Panama: Synergien
Die Stiftung von privatem Interesse integriert sich perfekt in den Weg der Aufenthalt in Panama. Wer seinen steuerlichen Wohnsitz nach Panama verlegt, profitiert von der territorialen Besteuerung sowohl auf persönlicher Ebene als auch auf Ebene der Stiftung, wodurch jegliche meldepflichtige Verpflichtungen gegenüber dem italienischen Finanzamt (RW‑Formular, CFC‑Regime, steuerliche Überwachung) entfallen.
Darüber hinaus kann die panamaische Stiftung Anteile an der panamaischen Gesellschaft – eine obligatorische Residenzvoraussetzung – wodurch eine integrierte Struktur entsteht: persönlicher Wohnsitz, operative Gesellschaft und Vermögensschutzstiftung, alles unter panamaischer Gerichtsbarkeit.