Private Stiftungen in Panama

Private Interessensstiftung in Panama — Studio Panama Italia

zählen Private Stiftungen in Panama zu den weltweit wirksamsten Instrumenten des Rechtsschutzes für Vermögen, Nachlassplanung und die Wahrung der Privatsphäre der Begünstigten. Die panamaischen Stiftungen, die durch Gesetz Nr. 25 vom 12. Juni 1995, vereinen die Vorteile eines anglo-amerikanischen Trusts mit der Struktur einer zivilrechtlichen Gesellschaft und bilden so ein eigenständiges Rechtsorgan mit eigener Rechtspersönlichkeit.

Anders als eine Kapitalgesellschaft hat eine panamaische Privatstiftung keine Eigentümer, Aktionäre oder Mitglieder. Sie ist ein separates und unabhängiges Vermögen, das einem bestimmten Zweck zum Wohle von natürlichen oder juristischen Personen dient, die vom Stifter bestimmt werden. Diese Eigenschaft macht eine panamaische Stiftung zum idealen Instrument für diejenigen, die ihr persönliches Vermögen vor rechtlichen, erbrechtlichen und familiären Risiken schützen möchten.

Studio Panama Italia gründet seit 2015 Stiftungen mit privatem Interesse in Panama. Wir bieten keine standardisierten Pakete an: Jede Stiftung wird von unserer panamaischen Anwaltskanzlei individuell auf die spezifischen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten – sei es Vermögensschutz, Nachlassplanung, Kryptovermögensverwaltung oder Investmentholding.

Vorteile der privaten Stiftung von Interesse in Panama

  • Absoluter Vermögensschutz: Die an die Stiftung übertragenen Vermögenswerte können von Gläubigern, ausländischen Steuerbehörden, ehemaligen Ehepartnern oder Zwangserben nicht angegriffen werden
  • Vollständige Vertraulichkeit: die Satzung und die Namen der Begünstigten sind privat; sie sind in keinem öffentlichen Register eingetragen
  • Steuerbefreiung: die ausländischen Einkünfte der panamaischen Stiftung sind vollständig von lokalen Steuern befreit
  • Testamentarische Urkunde: Ermöglicht die Festlegung der Erbfolge unter Ausschluss der gesetzlichen Erbansprüche des Herkunftslandes.
  • Eröffnung von Bankkonten: Die Stiftung kann in eigenem Namen Konten bei Banken auf der ganzen Welt eröffnen.
  • Firmenaktionär: Kann Anteile an panamaischen und Offshore-Unternehmen halten, wodurch ein zusätzliches Maß an Vertraulichkeit geschaffen wird.
  • Kombinierbar mit der Residenz: fügt sich nahtlos ein in den Ablauf von Residenz in Panama

Ursprünge privater Stiftungen

Das Konzept der Stiftungen mit privatem Interesse entstand 1926, als das Fürstentum Liechtenstein das Personen- und Gesellschaftsrecht (PGR) erließ und damit die „Familienstiftung“ und die „gemischte Stiftung“ schuf. Seit Jahrzehnten nutzen vermögende europäische Familien liechtensteinische Stiftungen als Instrument der Nachlassplanung und der Vermögensübertragung an die nachfolgenden Generationen. Auch heute noch kann die Errichtung einer Stiftung in Liechtenstein bis zu 25.000 € kosten, die jährlichen Verwaltungskosten belaufen sich auf bis zu 10.000 €.

Die Republik Panama analysierte das Modell Liechtensteins und verfeinerte es mit dem Gesetz Nr. 25 von 1995, indem sie einen moderneren, flexibleren und zugänglicheren Rechtsrahmen einführte. Im Unterschied zur Gesetzgebung Liechtensteins unterscheidet das panamische Gesetz nicht zwischen Familien- und Mischstiftungen und verwendet den einheitlichen Ausdruck "Stiftung von privatem Interesse". Die panamische Staatsangehörigkeit wird für die Mitglieder des Stiftungsrats nicht verlangt, und das anfängliche Mindestkapital muss zum Zeitpunkt der Gründung nicht eingezahlt werden.

Wie funktioniert eine private Stiftung in Panama

Eine natürliche oder juristische Person, der sogenannte Stifter, errichtet die private Interessenstiftung, indem sie Vermögenswerte – Immobilien, Aktien, Bankkonten, Kryptowährungen, geistiges Eigentum – auf diese überträgt, damit ein Stiftungsrat diese zum Wohle der Begünstigten .

Die gesamte Struktur ist in zwei Dokumenten enthalten: der Stiftungsurkunde (Acta Fundacional), einer im öffentlichen Register von Panama, und der Satzung, einem nicht-öffentlichen Dokument, das die Begünstigten, die Verteilungsmethoden und die interne Organisation festlegt. Die Satzung ist nicht öffentlich zugänglich.

Ein wesentliches Merkmal der panamaischen Stiftung ist, dass der Stifter gleichzeitig Mitglied des Stiftungsrats und Begünstigter sein kann. Dadurch behält er die volle operative Kontrolle über das Vermögen, anders als bei einem Trust, bei dem die Kontrolle an den Treuhänder übertragen wird. Darüber hinaus kann ein Protektor – ein Experte, Treuhänder oder Anwalt – bestellt werden, der die Arbeit des Stiftungsrats überwacht und gegebenenfalls Mitglieder abberufen oder ersetzen kann.

Ein grundlegender Unterschied zu einem Trust: Bei einem angelsächsischen Trust wird die Kontrolle über das Vermögen an den Treuhänder übertragen. Bei einer panamaischen Stiftung mit privatem Interesse behält der Stifter über den Stiftungsrat und den Protektor die direkte Kontrolle. Der Stifter ist Eigentümer des Stiftungsinstruments und verwaltet persönlich die Konten und Transaktionen.

Vermögensschutz und Vertraulichkeit

Der Schutz privater Stiftungen in Panama zählt zu den stärksten weltweit. Laut Gesetz bilden die der Stiftung übertragenen Vermögenswerte ein getrenntes und unabhängiges Vermögen . Dies bedeutet, dass die persönlichen Gläubiger des Stifters, ausländische Gerichtsurteile, Pfändungsverfahren und Zwangsvollstreckungen keinen Einfluss auf das Stiftungsvermögen haben.

Die wichtigsten Schutzszenarien umfassen: gerichtliche Pfändungen und Zwangsvollstreckungen (das Vermögen der Stiftung ist nicht für Schulden des Stifters oder der Begünstigten pfändbar), Scheidungen und Trennungen (das an die Stiftung übertragene Vermögen durch notarielle Urkunde oder Überweisung wird für den 'ex Ehepartner unzugänglich), Erbfolgen (die Stiftung übertrifft die gesetzlich vorgesehenen Pflichtteilsquoten des Landes d'Ursprung des Stifters), zivil- und berufliche Haftung (Schutz vor unvorhergesehenen Ereignissen wie Schadensfällen, beruflicher Fahrlässigkeit oder kommerziellen Rechtsstreitigkeiten).

ist Die Vertraulichkeit der Begünstigten mehrfach gewährleistet. Die Satzung der Stiftung, die die Namen der Begünstigten und die Verteilungsanweisungen enthält, ist ein privates Dokument und wird in keinem öffentlichen Register eingetragen. Wer vertrauliche Informationen über die Geschäftstätigkeit der Stiftung preisgibt, muss mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen – bis zu sechs Monate Haft und eine Geldstrafe von 50.000 US-Dollar. Eine Ausnahme gilt nur, wenn die Anfrage von einer panamaischen Justizbehörde im Rahmen einer strafrechtlichen Ermittlung oder eines Geldwäscheverfahrens gestellt wird.

Achtung: Die Übertragung von Vermögenswerten an die Stiftung mit der Absicht, bestehende Gläubiger zu betrügen, kann angefochten werden. Nach panamaischem Recht können Gläubiger die Übertragung anfechten, wenn sie nachweisen, dass (a) die Übertragung einen Betrug zum Nachteil der Gläubiger darstellt und (b) dieser Betrug nachweisbar ist. Es wird daher empfohlen, die Stiftung frühzeitig zu errichten, bevor Streitigkeiten entstehen.

Rechtsgrundlage der Stiftungen privaten Interesses in Panama

Rechtliche Grundlage der privaten Stiftungen von Interesse in Panama
EintragDetail
LändercodePA — Republik Panama
RechtssystemZivilrecht
Rechtlicher RahmenGesetz Nr. 25 vom 12. Juni 1995 — Amtsblatt
RegisterÖffentliches Register von Panama
EntitätStiftung von privatem Interesse (Fundación de Interés Privado)
VermögenUnabhängig von dem des Stifters, des Rates und der Begünstigten. Mindestvermögen: USD 10.000, in jeder gesetzlichen Währung. Kann ohne Anfangsvermögen gegründet werden, mit der Verpflichtung einer späteren Übertragung
StifterNatürliche oder juristische Person, jeder Nationalität. Registriert die Stiftung im Öffentlichen Register. Kann gleichzeitig Mitglied des Rates und Begünstigter sein
StiftungsratMindestens drei natürliche Personen (Präsident, Sekretär, Schatzmeister) oder eine juristische Person. Nationalität beliebig. Namen müssen im öffentlichen Register eingetragen sein. Nominierungen sindzulässig.
ProtektorPrivat benannt. Hat die Befugnis, die Mitglieder des Rates zu entfernen und zu ersetzen. Seine Daten werden nicht öffentlich gemacht. Kann der tatsächliche Begünstigte sein
BegünstigteIm Statut benannt (privates Dokument). Können natürliche oder juristische Personen sein, einschließlich des Gründers selbst. Gesetzlich garantierte Vertraulichkeit
Ansässiger AgentVerpflichtend: Es muss ein panamischer Anwalt oder eine Anwaltskanzlei sein, die die Satzung mitunterzeichnet
BesteuerungSteuerfrei für Einkommen aus ausländischer Quelle. Jahrespauschalsteuer: 400 USD
VersammlungNicht verpflichtend. Falls abgehalten, können sie überall auf der Welt und mit jedem Mittel durchgeführt werden
WiedereinwanderungErlaubt bei Ein- und Ausreise aus Panama
FusionenNicht erlaubt zwischen Stiftungen und anderen Rechtsträgern
KonformitätSeit 2017: Verpflichtung zur Aufbewahrung von Buchhaltungsunterlagen für 5 Jahre. Keine Steuererklärung und kein Jahresabschluss, wenn nicht in Panama tätig
Elektronische SignaturZulässig
SpracheGründungsurkunde in jeder Sprache mit Zeichen des'lateinischen Alphabets

Schlüsseldokumente der panamaischen Stiftung

Stiftungsurkunde (Acta Fundacional)

Die Stiftungsurkunde ist die öffentliche Gründungsurkunde, die im öffentlichen Register eingetragen ist. Sie enthält den Namen der Stiftung, das anfängliche Stiftungsvermögen, den Stiftungszweck, die Namen des Stifters und der Mitglieder des Stiftungsvorstands, die eingetragene Geschäftsadresse und die Bestellung des Zustellungsbevollmächtigten. Sie ist das einzige öffentlich zugängliche Dokument.

Statut (Regelung)

Die Satzung ist das vertrauliche Dokument, das die interne Organisation der Stiftung regelt. Sie definiert die Begünstigten, die Vermögensverteilung, die Verwaltungsregeln und die Auflösungsbedingungen. Da sie nicht im öffentlichen Register eingetragen wird, ist absolute Vertraulichkeit gewährleistet. Sie hat dieselbe Funktion wie die Absichtserklärung, jedoch mit einem höheren rechtlichen Formalisierungsgrad.

Absichtsschreiben (Carta de Deseos)

Die Absichtserklärung wird vom Protektor verfasst und legt fest, wie das Vermögen verwaltet und verteilt wird und ob die Stiftung im Falle des Todes oder der Geschäftsunfähigkeit des Protektors fortbestehen oder aufgelöst werden soll. Sie kann vertraulich behandelt oder öffentlich registriert werden und jederzeit nach Ermessen des Protektors geändert werden.

Kosten für Gründung und Unterhalt

EintragBetragHinweise
Stiftung GründungUSD 2.500 – 4.500Je nach Komplexität der Struktur und Anzahl der Begünstigten
Jährliche Steuer (Tasa Única)USD 400/JahrStaatliche Gebühr für das Existenzrecht
Ansässiger AgentSeparate JahresgebührGesetzlich vorgeschrieben; Anwalt oder panamensische Kanzlei
Nominierten Mitglieder (Nominee)Jährliche ZusatzkostenVerfügbar für Gründer und Vorstandsmitglieder
Deklariertes MindestvermögenUSD 10.000Indikativer Wert; die tatsächliche Zahlung ist zum Zeitpunkt der Gründung nicht erforderlich
Zeitplan für die Gründung2–3 WochenNach Erhalt der vollständigen Unterlagen und der Zahlung
Eröffnung aus der FerneJa — die physische Anwesenheit in Panama ist nicht erforderlich

Im Vergleich zu den Stiftungen des Liechtenstein (Kosten über EUR 25.000) oder der Schweiz und Singapur (über USD 20.000) bietet die private Interessensstiftung in Panama ein deutlich besseres Kosten-Nutzen-Verhältnis, indem sie soliden rechtlichen Schutz, Vertraulichkeit und niedrige Unterhaltskosten kombiniert.

Hauptverwendungen der panamischen Stiftung

Private Interessensstiftungen in Panama finden Anwendung in einem' breiten Spektrum von Vermögens- und Familienszenarien. Die häufigsten umfassen:

  • Nachlassplanung: Eine Stiftung ersetzt das traditionelle Testament und vermeidet so langwierige und kostspielige Erbfolgeverfahren. Der Stifter kann die Verteilung des Vermögens frei bestimmen und dabei sogar von den gesetzlichen Pflichtteilen seines Herkunftslandes abweichen.
  • Schutz im Scheidungsfall: Vermögenswerte, die in die Stiftung übertragen werden, werden zu einem eigenständigen Vermögen und sind im Falle einer Trennung nicht dem Zugriff des ehemaligen Ehepartners unterworfen.
  • Holdinggesellschaften: Die Stiftung kann Anteile an einer oder mehreren -Gesellschaften oder Offshore, wodurch ein zusätzliches Maß an Vertraulichkeit hinsichtlich der wirtschaftlichen Eigentümer geschaffen wird.
  • Immobilienverwaltung: Eintragung von Immobilien in die Stiftung mit Beschränkung der persönlichen Haftung und Vereinfachung der Erbfolge
  • Cripto-asset e patrimoni digitali: custodia di criptovalute, token, NFT e altri asset digitali in una struttura giuridica riconosciuta e protetta
  • Berufshaftpflichtschutz: Trennung des Privatvermögens von Risiken aus beruflicher oder unternehmerischer Tätigkeit
  • Gemeinnützige Aktivitäten: Die Stiftung kann als Nichtregierungsorganisation (NGO) tätig sein, Spenden entgegennehmen und philanthropische oder pädagogische Aktivitäten durchführen.

Fondazione di Panama vs Trust: le differenze

Obwohl Stiftungen und Trusts beide Instrumente der Vermögensplanung sind, weisen sie signifikante strukturelle Unterschiede auf, die panamaische Stiftung in den meisten Kontexten vorzuziehen ist.

MerkmalStiftung PanamaTrust (angelsächsisch)
RechtspersönlichkeitJa — eigenständige EinheitNein — vertragliche Vereinbarung
Kontrolle durch den GründerVoll, über Rat und ProtectorAn den Trustee übertragen
Eröffnung von BankkontenIm eigenen NamenIm Namen des Trustees
Vertraulichkeit der BegünstigtenPrivatstatut, nicht registriertVariabel je nach Rechtsordnung
ErbfolgeÜbertrifft die gesetzlichen PflichtanteileUnterliegt lokalen Beschränkungen
RechtsgrundlageZivilrecht (Ley 25/1995)Common Law
Anerkennung in ItalienJa — Panama ist auf der OECD-WhitelistVariabel und komplex
Durchschnittliche KostenUSD 2.500 – 4.500USD 10.000 – 50.000+

Steuerregime der panamaischen Stiftung

Private Stiftungen in Panama profitieren vom Prinzip der Territorialbesteuerung: Nur Einkünfte aus Tätigkeiten innerhalb des panamaischen Staatsgebiets sind steuerpflichtig. Sämtliche ausländischen Einkünfte – Zinsen, Dividenden, Kapitalgewinne und Mieten – sind vollständig von der lokalen Besteuerung befreit.

Die Gründungs-, Änderungs- und Auflösungsakte der Stiftung sind von jeglicher panamaischen Steuer, Abgabe oder Beitrag befreit. Ebenso sind die Vermögensübertragungen, die zugunsten von Verwandten ersten Grades und des Ehepartners des Stifters im Rahmen der Stiftungszwecke oder zum Zeitpunkt ihrer Auflösung vorgenommen werden, befreit.

Die Stiftung ist nicht verpflichtet, Steuererklärungen, Jahresberichte oder Finanzberichte bei den panamaischen Behörden einzureichen, sofern sie in Panama keine Aktivitäten ausübt oder Vermögenswerte besitzt. Die einzige wiederkehrende Steuerbelastung ist die jährliche Einmalsteuer von 400 US-Dollar.

Für in Italien steuerlich ansässige Personen gilt: Eine panamaische Stiftung ist ein völlig legitimes Vehikel, sofern sie im Abschnitt „RW“ der Steuererklärung und gegebenenfalls unter die CFC-Regelung fällt. Um alle italienischen Meldepflichten zu beseitigen, können Sie Ihren steuerlichen Wohnsitz über das panamaische und eine panamaische Ansässigkeitsbescheinigung.

Gründungsverfahren in 4 Schritten

1

Bedarfsanalyse und Strukturierung

Wir analysieren den Zweck der Stiftung (Vermögensschutz, Nachfolge, Holding, Krypto-Assets), identifizieren die Begünstigten und definieren die optimale Struktur des Stiftungsrats und des Protektors.

2

Erstellung und Registrierung

Wir erstellen die Stiftungssatzung und die private Statuten. Wir registrieren die Stiftung beim Registro Público de Panamá. Wir benennen den 'Residenten Agenten (unsere Kanzlei). Zeitrahmen: 2–3 Wochen.

3

Benennung des Protektors und Dokumentation

Wir formalisieren die Ernennung des Schutzpatrons mittels eines privaten Schutzdokumentes. Wir verfassen das Absichtsschreiben. Wir stellen sämtliche Originaldokumente aus und versenden sie per internationalem Kurier.

4

Vermögensübertragung und Kontoeröffnung

Wir unterstützen Sie bei der Übertragung von Vermögenswerten an die Stiftung und der Eröffnung eines Bankkontos im Namen der Stiftung bei panamaischen oder internationalen Banken. Mehr erfahren: Bankkonto in Panama.

Schützen Sie Ihr Vermögen mit einer Stiftung in Panama

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Stiftung und Aufenthalt in Panama: Synergien

Die Stiftung von privatem Interesse integriert sich perfekt in den Weg der Aufenthalt in Panama. Wer seinen steuerlichen Wohnsitz nach Panama verlegt, profitiert von der territorialen Besteuerung sowohl auf persönlicher Ebene als auch auf Ebene der Stiftung, wodurch jegliche meldepflichtige Verpflichtungen gegenüber dem italienischen Finanzamt (RW‑Formular, CFC‑Regime, steuerliche Überwachung) entfallen.

Darüber hinaus kann die panamaische Stiftung Anteile an der panamaischen Gesellschaft – eine obligatorische Residenzvoraussetzung – wodurch eine integrierte Struktur entsteht: persönlicher Wohnsitz, operative Gesellschaft und Vermögensschutzstiftung, alles unter panamaischer Gerichtsbarkeit.

Häufig gestellte Fragen zu Stiftungen von privatem Interesse in Panama

1. Wie viel kostet die Gründung einer privaten Stiftung in Panama?
Die Gründungskosten einer privaten Interessensstiftung mit Studio Panama Italia liegen zwischen USD 2.500 und USD 4.500, abhängig von der Komplexität der Struktur. Hinzu kommt die jährliche Einheitsgebühr von USD 400 sowie die Gebühr des ansässigen Agenten. Im Vergleich zu Stiftungen aus Liechtenstein oder der Schweiz (über EUR 25.000) ist der Preis deutlich niedriger.
2. Wird die panamaische Stiftung in Italien anerkannt?
Ja. Panama ist in der OECD-Whitelist enthalten und die Stiftung des privaten Interesses ist ein rechtlich voll anerkanntes Vehikel auf internationaler Ebene. Für italienische Steuerresidenten ist es erforderlich, sie im Abschnitt RW der Steuererklärung anzugeben.
3. Kann die Stiftung mein Vermögen vor einer Scheidung schützen?
Ja, es ist einer der häufigsten Verwendungszwecke. Die an die Stiftung übertragenen Vermögenswerte werden zu einem eigenständigen und rechtlich vom Vermögen des Stifters getrennten Patrimonium. Der Ex'Ehepartner hat nach panamaischem Recht keine rechtliche Grundlage, um die Vermögenswerte der Stiftung anzugreifen.
4. Wer sind die Begünstigten und wie werden sie geschützt?
Die Begünstigten sind die natürlichen oder juristischen Personen, die zum Erhalt des Vermögens der Stiftung bestimmt sind. Sie werden in der Satzung benannt, einem privaten Dokument, das in keinem öffentlichen Register eingetragen ist. Das panamaische Gesetz sieht strafrechtliche Sanktionen — bis zu sechs Monate Freiheitsstrafe und eine Geldstrafe von 50.000 USD — für Personen vor, die vertrauliche Informationen über die Stiftung offenlegen.
5. Muss ich nach Panama reisen, um die Stiftung zu gründen?
Nein. Der gesamte Prozess wird aus der Ferne durchgeführt. Es genügt, die Kopie des Reisepasses und eine Bankreferenz zu übermitteln. Wir übernehmen die Erstellung, Registrierung und den Versand der Originaldokumente.
6. Kann die Stiftung Kryptowährungen halten?
Ja. Panamaische Stiftungen werden häufig zur Verwahrung von Kryptowährungen, Token, NFTs und anderen Krypto-Assets. Die Stiftung kann Börsenkonten eröffnen und Wallets in ihrem eigenen Namen verwalten, wodurch Vermögensschutz und Vertraulichkeit gewährleistet werden.
7. Welche Steuern zahlt die Stiftung in Panama?
Die Stiftung ist von Steuern auf ausländische Einkünfte befreit. Die einzige wiederkehrende Belastung ist die jährliche Tasa Única in Höhe von 400 USD. Sie ist nicht verpflichtet, Steuererklärungen oder Berichte einzureichen, sofern sie nicht im panamaischen Hoheitsgebiet tätig ist.
8. Was ist der Unterschied zwischen einer Stiftung und einer Gesellschaft in Panama?
Eine panamaische Aktiengesellschaft (SA) ist ein Wirtschaftsunternehmen mit Aktionären und Gewinnerzielungsabsicht. Eine Stiftung hat keine Eigentümer, darf keine laufenden Geschäftstätigkeiten ausüben und dient dem Schutz und der Verteilung von Vermögen an Begünstigte. Beide Strukturen können nebeneinander bestehen: Die Stiftung kann Aktionärin der Aktiengesellschaft sein.
9. Dient die Stiftung auch als Testament?
Ja, es ist einer seiner Hauptanwendungen. Die Stiftung ermöglicht eine flexible, im Laufe der Zeit anpassbare Nachfolgeplanung und weicht von den im Herkunftsland d'origine vorgesehenen Pflichtanteilen ab. Beim Tod des Stifters gehen die Vermögenswerte automatisch an die benannten Begünstigten über, ohne dass ein Erbverfahren erforderlich ist.
10. Kann ich Stiftung und Aufenthalt in Panama kombinieren?
Absolut. Die Stiftung ist mit dem panamaischen Wohnsitzund bildet so eine vollständige Struktur: einen persönlichen Wohnsitz mit territorialer Besteuerung, eine operative Gesellschaft und eine Vermögensschutzstiftung. Dadurch entfallen die Meldepflichten gegenüber den italienischen Steuerbehörden.
Studio Panama Italia – seit 2015 ansässige Anwaltskanzlei und Rechtsagentur in Panama. Wir gründen Stiftungen mit privatem Interesse und panamaische Unternehmen und bieten italienischen und internationalen Mandanten Unterstützung im Bankwesen. Weitere Informationen zu Stiftungen finden Sie in unseren FAQs im Abschnitt Vermögensschutz. Aktualisiert: März 2026
Professioneller Hinweis: Das Studio Panama Italia bietet Dienstleistungen zur Gründung von privaten Stiftungen, als Resident Agent und Bankunterstützung in der Republik Panama an. Die auf dieser Seite enthaltenen Informationen dienen ausschließlich zu Informationszwecken und stellen keine individuelle rechtliche, steuerliche oder finanzielle Beratung dar. Wir empfehlen, einen Steuerberater oder qualifizierten Steuerfachmann im jeweiligen Steuerwohnsitzland zu konsultieren. Das Gesetz Nr. 25 vom 12. Juni 1995 und die genannten Vorschriften werden zu Informationszwecken angegeben und können gesetzlichen Änderungen unterliegen. Aktualisiert: März 2026.