Aufenthalt in Peru

Umfassender Leitfaden zur Aufenthaltserlaubnis in Peru für italienische Staatsbürger. Peru bietet Visa für Investoren, Arbeitnehmer und Rentner an, wobei eine permanente Aufenthaltserlaubnis nach drei Jahren ununterbrochenen Aufenthalts erlangt werden kann. Das Steuersystem ist für steuerliche Ansässige weltweit. Auf dieser Seite: Visakategorien, Voraussetzungen, Dokumente, Verfahren in fünf Schritten, Besteuerung, Vergleich mit Ecuador und Kolumbien sowie FAQ.

Karte von Peru – Studio Panama Italia

Siehe l'Infografik zur Aufenthaltserlaubnis in Peru (PDF)

Leitfaden zur Residenz in Peru: Was 2026 sich ändert

Ein Umzug nach Peru ist eine ausgezeichnete Wahl für Italiener, die ein kulturell reiches, gastronomisch außergewöhnliches Land mit niedrigen Lebenshaltungskosten suchen. Peru bietet eine einzigartige Mischung aus andiner Tradition, urbaner Moderne in Lima und wirtschaftlichen Chancen in einem ständig wachsenden Markt. Die Erlangung der Aufenthaltserlaubnis in Peru ist relativ einfach und öffnet die Türen zu einem Land, das an den 'Pazifischen Ozean grenzt, mit unendlichen Andenketten und einer der artenreichsten Biodiversitäten des Planeten.

Um in Peru einen dauerhaften Aufenthaltstitel zu erhalten, muss man sich für einen bestimmten Zeitraum im Land aufhalten. Das Gesetzesdekret Nr. 1350 vom März 2017 regelt die Migrationskategorien und legt die Voraussetzungen für die verschiedenen Arten von Aufenthaltsvisa fest. Das Nationale Migrationsamt ist für die Ausstellung der Aufenthaltsvisa zuständig.

Studio Panama Italia betreut seit 2010 Aufenthaltsgenehmigungsverfahren in Peru.
Wir arbeiten mit Rechtspartnern in Lima zusammen und koordinieren den gesamten Prozess, von der Vorbereitung der Dokumente in Italien bis zur Ausstellung des Carnet de Extranjería.

Warum Peru ein vorteilhaftes Ziel für den Aufenthalt ist

  • Doppelte Staatsbürgerschaft anerkannt — Peru erlaubt die doppelte Staatsbürgerschaft ohne die Notwendigkeit, die vorherige Staatsangehörigkeit aufzugeben.
  • Staatsbürgerschaft nach 2 Jahren – eine der kürzesten Einbürgerungszeiten in Lateinamerika.
  • Keine Firmengründung erforderlich – Sie müssen kein Unternehmen gründen, um eine Aufenthaltsgenehmigung im Rahmen des Rentista-Visums zu erhalten.
  • Niedrige Lebenshaltungskosten – im Vergleich zu Europa eher niedrig, bei gleichzeitig hoher Servicequalität, insbesondere in Lima.
  • Stabile Wirtschaft – Peru verfügt über eine der stärksten Volkswirtschaften Lateinamerikas, die Inflation ist unter Kontrolle.
  • Weltberühmte Gastronomie – Lima gilt als die gastronomische Hauptstadt Amerikas.
  • Keine Nationalitätsbeschränkungen – alle Bürger der Welt sind für die Residenzprogramme berechtigt.

Servicedetails

EintragDetails
Art der DienstleistungWohnsitz mit Rentista-Visum (unbefristete Gültigkeit)
LandPeru 🇵🇪
GesamtpreisAuf Anfrage (variabel je nach Visumtyp)
Was ist enthaltenVollständige rechtliche Unterstützung, Hinterlegung des Antrags bei Migraciones, beeidigte Übersetzungen und Beglaubigungen, Steuern und offizielle Gebühren
Allgemeine AnforderungenGültiger Reisepass, apostilliertes Strafregisterzertifikat, Einkommens- oder Investitionsnachweis, Interpol-Ficha de Canje
Spezifische Anforderungen für Italien 🇮🇹Ein vom peruanischen Konsulat mit einer Apostille versehenes und legalisiertes Führungszeugnis oder ein mit einer Apostille gemäß dem Haager Übereinkommen versehenes Führungszeugnis
Ausgestelltes DokumentAusländerausweis (Wohnsitz)
Fristen30–48 Werktage ab Einreichung des vollständigen Antrags
Akzeptierte ZahlungsmethodenInternationale Überweisung, Kryptowährungen (BTC, USDT, ETH)
Nächster SchrittNach 3 Jahren legalem Aufenthalt → Daueraufenthalt. Nach 2 Jahren → Möglichkeit der Staatsbürgerschaft

Wie erhält man die Aufenthaltsgenehmigung in Peru

Wenn Sie über ein regelmäßiges passives Einkommen oder eine Rente verfügen und sich in Peru niederlassen möchten, können Sie ein Rentista- Visum (Visum für Personen mit eigenem Einkommen) beantragen. Sie müssen eine Rente oder ein regelmäßiges passives Einkommen von mindestens 12.000 US-Dollar pro Jahr (entspricht 1.000 US-Dollar pro Monat) nachweisen. Für jede unterhaltsberechtigte Person sind zusätzlich 500 US-Dollar pro Monat erforderlich. Die Migrationsbehörden können nach eigenem Ermessen höhere Beträge verlangen.

Es ist erforderlich, die Quelle eines dauerhaften Einkommens nachzuweisen und sich zu verpflichten, diesen Betrag auf ein Bankkonto in Peru zu überweisen. Das Rentista-Visum ist unbefristet gültig, kann jedoch verloren gehen, wenn Sie für einen Zeitraum von mehr als 6 Monaten innerhalb eines Kalenderjahres abwesend vom Staatsgebiet sind, selbst wenn dies in kürzere Aufenthalte aufgeteilt ist, die zusammen die 6 Monate erreichen.

Mit einem Rentista-Visum ist Ihnen die Arbeitsaufnahme in Peru nicht gestattet. Sie sind möglicherweise von der jährlichen Ausländersteuer (tasa anual de extranjería) und der peruanischen Einkommensteuer auf Renteneinkünfte aus selbstständiger Tätigkeit befreit. Darüber hinaus sind Sie als Rentista unter Umständen von Einfuhrzöllen auf persönliche Gegenstände und Haushaltswaren befreit, die Sie nach Peru einführen.

Weg zur Staatsbürgerschaft: Nach zwei Jahren rechtmäßigem Aufenthalt in Peru können Sie die Staatsbürgerschaft beantragen, sofern Sie Bindungen an das Land nachweisen (z. B. durch Wohneigentum), Spanischkenntnisse besitzen und mit der peruanischen Kultur vertraut sind. Alternativ können Sie nach drei Jahren eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis beantragen, die Ihnen ein dauerhaftes Leben und Arbeiten in Peru ermöglicht.

Voraussetzungen für die Aufenthaltsgenehmigung in Peru

  • Dauerhafte Einkommensbescheinigung – Nachweis über den Erhalt von mindestens 1.000 US-Dollar monatlich außerhalb Perus, die ausschließlich für den Lebensunterhalt des Antragstellers bestimmt sind. Das in Peru deklarierte Einkommen muss über eine Bank überwiesen werden.
  • Konsularische Legalisierung – wenn die Bescheinigung außerhalb Perus ausgestellt wurde, muss sie beim zuständigen peruanischen Konsulat legalisiert und vom peruanischen Außenministerium genehmigt oder mit einer Apostille versehen werden.
  • Offizielle Übersetzung – falls das Dokument nicht in Spanisch verfasst ist, muss es von einem von der peruanischen Regierung zertifizierten Übersetzer übersetzt werden (traductor público juramentado).
  • Zuschuss für Angehörige — Zusätzliches Einkommen von mindestens 500 US-Dollar pro Monat für jeden Angehörigen (gemäß Abschnitt 18A des Migrationsstatusgesetzes vom 4. September 2003)

Beschränkte Nationalitäten

Keine Staatsangehörigkeit ist offiziell für die Erlangung der Aufenthaltserlaubnis in Peru beschränkt. Alle Bürger der Welt können einen Antrag ohne Herkunftsbeschränkungen stellen.

Doppelte Staatsbürgerschaft

In Peru wird die doppelte Staatsbürgerschaft anerkannt. Sie sind nicht verpflichtet, Ihre vorherige Staatsangehörigkeit aufzugeben, um peruanischer Staatsbürger zu werden. Dies stellt einen erheblichen Vorteil gegenüber anderen Ländern der Region wie Paraguay dar, das dies ausschließlich Italienern und Spaniern gestattet.

Erforderliche Dokumente

  • Original und Fotokopie des Reisepasses
  • Steuerbeleg (Banco de la Nación, Code 07567)
  • Internationales Interpol‑Umtauschformular
  • Polizeiberechtigungszertifikat original (Strafregister, gerichtliche und polizeiliche Vorstrafen der letzten 5 Jahre)
  • Einkommensnachweis permanent
  • Zwei Passfotos
Peru – Andenpanorama und Aufenthalt für Italiener

Wie man ein Investorenvisum für Peru beantragt

Wenn Sie in ein Unternehmen in Peru investieren möchten, können Sie ein Investorenvisum (Calidad Migratoria Inversionista) beantragen. Gemäß Gesetzesdekret Nr. 1350, gültig seit März 2017, müssen Sie für den Erhalt dieses Visums mindestens 500.000 PEN (ca. 130.000 USD) in ein peruanisches Unternehmen investieren oder ein Unternehmen mit gleich hohem Kapital gründen. Die Übertragung von Anteilen zwischen Gesellschaftern gilt nicht als gültige Investition.

Die Investition muss eine endgültige Banküberweisung sein, die direkt von einem auf den Antragsteller lautenden Konto aus getätigt wird. Es könnte außerdem ein von einem bei der örtlichen Berufsordnung eingetragenen Ökonomen als machbar zertifizierter Businessplan verlangt werden. Mit diesem Visum können Sie ausschließlich als Geschäftsführer oder Direktor Ihres Unternehmens arbeiten, im Einklang mit den peruanischen Arbeits- und Steuervorschriften.

Das Investorenvisum ist für ein Jahr gültig und kann verlängert werden, sofern nachgewiesen wird, dass die Investition aufrechterhalten wird, mindestens fünf lokale Arbeitnehmer eingestellt werden und ein Aufenthalt in Peru von mindestens 183 Tagen im Jahr erfolgt. Nach zwei Jahren legalen Aufenthalts können Sie die Staatsbürgerschaft beantragen; nach drei Jahren die permanente Aufenthaltserlaubnis.

Anforderungen für das Investorenvisum

  • Gründungsurkunde — Eine notariell beglaubigte oder zertifizierte Kopie der Gründungsurkunde im öffentlichen Register, die eine Mindestinvestition von PEN 500.000 in bar bestätigt, beglaubigt von der Generaldirektion für Migration (DIGEMIN).
  • Geschäftsplan – Machbarkeitsstudie für neu gegründete Unternehmen oder Zweijahres-Geschäftsplan für bestehende Unternehmen, einschließlich der Schaffung von 5 Arbeitsplätzen für peruanische Staatsbürger innerhalb des ersten Jahres
  • Betriebserlaubnis gültig und aktualisierte Personalübersicht (Mitarbeiterregister)

Ein Arbeitsvisum für Peru erhalten

Wenn Sie in Peru für Ihr Unternehmen arbeiten möchten, können Sie ein Visum für ansässige Arbeitskräfte (Calidad Migratoria Trabajador) beantragen. Sie können in Peru ein Unternehmen gründen und darauf basierend eine Arbeitserlaubnis beantragen. Das Unternehmen muss aktiv sein, aber nicht unbedingt Gewinne erzielen. Mit dem Arbeitsvisum dürfen Sie ein lokales Gehalt von mindestens 12.000 US-Dollar pro Jahr und die entsprechenden Steuern entrichten.

Das Gesetzesdekret Nr. 1350 ermöglicht auch Selbstständigen den Zugang zu diesem Visum, sofern sie über einen gültigen beruflichen Hintergrund und entsprechende akademische Zeugnisse verfügen und bei einem peruanischen Unternehmen angestellt sind. Nach Erhalt des Visums können unterhaltsberechtigte Familienangehörige ein Familienvisum (Calidad Migratoria Familiar de Residente) beantragen.

Das Arbeitsvisum ist ein Jahr gültig, verlängerbar, sofern der Antragsteller weiterhin beschäftigt ist und sich mindestens 183 Tage im Jahr in Peru aufgehalten hat. Nach 2 Jahren legalen Aufenthalts können Sie die Staatsbürgerschaft beantragen; nach 3 Jahren die permanente Aufenthaltserlaubnis.

Voraussetzungen für das Arbeitsvisum

  • Arbeitsvertrag – beglaubigte Kopie des von den zuständigen Arbeitsbehörden genehmigten Vertrags, einzureichen innerhalb von 15 Tagen nach Genehmigung
  • Unternehmensdokumentation – aktualisierte Bescheinigung des gesetzlichen Vertreters des Unternehmens, ausgestellt vom Handelsregister. Die Ficha RUC des Unternehmens muss bei SUNAT aktiv und ordnungsgemäß sein.
  • Im Ausland unterzeichneter Vertrag – wenn er außerhalb Perus unterzeichnet wird, muss er beim peruanischen Konsulat und dem Außenministerium legalisiert oder mit einer Apostille versehen werden.

Daueraufenthalt in Peru

Die unbefristete Aufenthaltserlaubnis in Peru, auch bekannt als Calidad Migratoria Permanente oder Inmigrante, wird Ausländern gewährt, die sich rechtmäßig im Land aufhalten. Dieser Aufenthaltsstatus ermöglicht einen unbefristeten Aufenthalt ohne weitere Verlängerungen, abgesehen von der regelmäßigen Aktualisierung des Carnet de Extranjería.

Um eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, dürfen Sie sich in den drei Jahren vor Antragstellung nicht länger als drei aufeinanderfolgende Monate oder sechs aufeinanderfolgende Monate pro Jahr außerhalb des Landes aufgehalten haben. Der Antrag muss über die digitale Plattform (Agencia Virtual de Migraciones) beim Nationalen Migrationsamt eingereicht werden. Die Bearbeitungszeit beträgt etwa 30 Werktage.

Wie man die Aufenthaltserlaubnis in Peru in 5 Schritten erhält

1

Kontaktieren Sie uns und wählen Sie die Art des Visums

Bitte senden Sie uns eine Kopie Ihres Reisepasses sowie eine Beschreibung Ihrer Situation (Rentner, Investor, Arbeitnehmer). Wir werden gemeinsam den besten Weg zwischen dem Rentista‑Visum, dem Investorenvisum oder dem Arbeitnehmervisum prüfen und Ihnen ein individuelles Angebot unterbreiten.

2

Bereiten Sie die Unterlagen in Italien vor

Fordern Sie das Strafregisterzertifikat sowie die ausstehenden Belastungen beim Gericht Ihrer Provinz an. Lassen Sie alle Dokumente für Peru apostillieren und senden Sie die PDF‑Kopien an unsere E‑Mail, um die beglaubigten Übersetzungen zu starten.

3

Interpol‑Prüfung und Dokumentenübersetzung

Wir übersetzen Ihre Dokumente mit staatlich geprüften Übersetzern (traductores públicos juramentados) und beantragen die Ficha de Canje Internacional (Internationale Registrierungsformulare) bei Interpol. Wir erledigen das für Sie.

4

Reisen Sie nach Peru und stellen Sie den Antrag

Kommen Sie mit den Originaldokumenten nach Peru. Wir begleiten Sie zur Superintendencia Nacional de Migraciones für die biometrische Registrierung, das Ausfüllen des Formulario F-004 und die Einreichung des vollständigen Antrags.

5

Abholung des Carnet de Extranjería

Innerhalb von 30–48 Arbeitstagen erhalten Sie das Ergebnis Ihres Antrags über das Buzón Electrónico de Migraciones. Sobald er genehmigt ist, holen Sie Ihren Carnet de Extranjería ab. Nach 2 Jahren legalen Aufenthalts können Sie die peruanische Staatsbürgerschaft beantragen.

Damit haben Sie Ihren Aufenthalt in Peru in fünf Schritten begonnen. Sie erhalten Ihren Carnet de Extranjería (Ausländerpass), der als gültiges Ausweisdokument in Peru dient. Nach drei Jahren legalen Aufenthalts können Sie eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis beantragen. Nach zwei Jahren können Sie die peruanische Staatsbürgerschaft mit doppelter Staatsbürgerschaft erwerben.

Steuern in Peru

Eine Person gilt in Peru als steuerlich ansässig, wenn sie sich im Kalenderjahr mehr als 183 Tage . Steueransässige unterliegen der Einkommensteuer auf ihr weltweites Einkommen, während Nichtansässige ausschließlich auf ihr in Peru erzieltes Einkommen Steuern zahlen.

Das persönliche Einkommen der Einwohner unterliegt progressiven Steuersätzen, die von 0 % bis 30 % für Einkommen über 45 Steuerliche Einheit (derzeit entspricht 1 UIT PEN 5.350) reichen. Nichtansässige werden mit einem' festen Steuersatz von 30 % auf das peruanische Herkunftseinkommen besteuert. Kapitalgewinne, Mieteinnahmen und aktive Zinsen werden separat mit einem' Steuersatz von 5%.

Dividenden unterliegen ab 2024 einer Quellensteuer in Höhe von 5 %. Die Grundsteuer wird progressiv zwischen 0,2 % und 1 % erhoben und ist von der Einkommensteuer absetzbar. In Peru gibt es keine Vermögens- oder Erbschaftssteuer.

Im Bereich der Unternehmensbesteuerung zahlen ansässige Unternehmen 29,5 % auf ihr weltweites Nettoeinkommen. Kapitalgewinne und Dividenden aus ausländischen Unternehmen werden dem steuerpflichtigen Einkommen hinzugerechnet, wobei bereits gezahlte ausländische Steuern angerechnet werden können.

Bitte beachten Sie: Peru wendet keine Territorialbesteuerung an. Anders als Panama und Paraguay besteuert Peru das Welteinkommen seiner Steueransässigen. Wenn Sie einen Wohnsitz mit Territorialbesteuerung suchen, um Ihre Steuerpflicht für ausländische Einkünfte zu vermeiden, sollten Sie einen Wohnsitz in Panama oder Paraguay.

Steuerliche Details von Peru

SteuerSteuersatzHinweise
IRPF Einwohner0%–30% (progressiv)Weltein­kommen. Freibetrag bis zu 7 UIT (PEN 37.450)
IRPF Nicht-Einwohner30% (pauschal)Nur Einkommen aus peruanischer Quelle
Kapitalgewinne5%Für Einwohner bei Veräußerung von Immobilien und Aktien. 30 % für Nicht‑Einwohner bei Aktien
Dividenden5%Endgültiger Quellensteuerabzug
Mehrwertsteuer (IGV)18%Allgemeine Verkaufssteuer
Körperschaftsteuer29,5%Auf das weltweite Nettoeinkommen der ansässigen Unternehmen
Immobilien0,2%–1%Progressiv. Abzugsfähig von der IRPF
Erbschaften0%Es gibt keine Erbschaftssteuer
Nettovermögen0%Es gibt keine Vermögensteuer

Umzug und Aufenthalt, um in Peru zu leben

Die Übertragung Ihres Aufenthaltsstatus nach Peru ist nicht schwierig, doch aufgrund rechtlicher Komplikationen und gelegentlicher Defizite der Mitarbeiter der Einwanderungsbehörde (Migraciones) ist es ratsam, sich an einen Rechtsexperten zu wenden, der mit der peruanischen Bürokratie vertraut ist. Studio Panama Italia bietet Ihnen das schnellste Verfahren mit einer Erfolgsquote von 100 %. Unsere Mandanten aus ganz Italien und Europa erhalten ihren Aufenthaltsstatus in der Regel innerhalb von etwa 10 Werktagen nach Antragstellung.

Für die Umsiedlung nach Peru ist es erforderlich, nach Erhalt der Aufenthaltserlaubnis in einer den eigenen Bedürfnissen entsprechenden Immobilie zu wohnen. Die vertraglichen Bedingungen in Peru erfordern Sorgfalt, daher ist es entscheidend, sich an einen Immobilienpartner zu wenden, der den Wert der zu mietenden oder zu erwerbenden Immobilie gemäß einem Vertrag, der der peruanischen Gesetzgebung entspricht, garantieren kann. Durch unseren Service können Sie zudem die am besten geeignete Immobilie im vollen Einklang mit dem Gesetz suchen.

Neben der Möglichkeit, einen Wohnsitz in Peru zu erlangen, dürfte es für Sie auch interessant sein, Ihre Steuersituation durch einen Zweitwohnsitz in einem Land mit Territorialbesteuerung, wie beispielsweise Panama oder Paraguay. Sie könnten auch die Vorteile eines Umzugs in das wirtschaftsstarke Mexiko entdecken, indem Sie dort einen Wohnsitz nehmen.

Peru vs Ecuador vs Kolumbien: Residenzvergleich

KriteriumPeru 🇵🇪Ecuador 🇪🇨Kolumbien 🇨🇴
Art des anfänglichen AufenthaltsstatusAnsässig (Rentier, Investor, Arbeitnehmer)Temporär (1–2 Jahre)Migrant*innenvisum (3 Jahre)
Mindestinkommen (Rentista)1.000 USD/Monat1.375 USD/Monat (3× Grundgehalt)~690 USD/Monat (3× Mindestlohn)
MindestinvestitionPEN 500.000 (~130.000 USD)USD 42.000 (Immobilie) oder Festgeldanlage~100 Mindestlöhne (~130.000 USD)
Dauer bis zur dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung3 Jahre2 Jahre5 Jahre
Dauer bis zur Staatsbürgerschaft2 Jahre3 Jahre5 Jahre
Doppelte StaatsbürgerschaftJa, für alleJa, für alleJa, für alle
BesteuerungWeltweit (0%–30%)Weltweit (0%–37%)Weltweit (0%–39%)
MwSt18%15%19%
Körperschaftsteuer29,5%25%35%
Obligatorische GesellschaftNeinNeinNein
LebenshaltungskostenMittel‑niedrigNiedrigMittel‑niedrig
GesundheitsqualitätHoch (privat)Mittel-hochHoch (privat)
Mindestaufenthalt pro Jahr183 Tage/Jahr (steuerlich); max. 6 Monate AbwesenheitKeine zeitliche VerpflichtungKeine Verpflichtung (Migrant)
Krypto‑freundlichJaJaJa
Verfahren vor OrtJaJaJa
Mehr InfosAufenthalt in PeruAufenthalt in EcuadorAufenthalt in Kolumbien

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Häufige Fragen zum Wohnsitz in Peru

Wie viel kostet der Wohnsitz in Peru?
Die Kosten für einen Aufenthalt in Peru variieren je nach Visumart. Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot. Die Gebühren der Banco de la Nación für die Einwanderungsformalitäten betragen ca. 105,60 Schweizer Franken . Kontaktieren Sie uns für ein detailliertes Angebot
Wie lange dauert es, die Residenz in Peru zu erhalten?
Die Nationale Migrationsbehörde hat eine Bearbeitungszeit von 30 Arbeitstage ab dem Eingang des vollständigen Antrags. In der Praxis können die Fristen bis zu 48 Arbeitstage betragen. Mit unserem Service erfolgt die Vorbereitung des Verfahrens in etwa 10 Arbeitstage nach der Einreichung.
Kann ich die peruanische Staatsbürgerschaft erhalten?
Ja. Nach zwei Jahren rechtmäßigem Aufenthalt können Sie die Einbürgerung beantragen, sofern Sie Bindungen zum Land nachweisen, die spanische Sprache beherrschen und die peruanische Kultur verstehen. Peru erkennt die doppelte Staatsbürgerschaft für alle Bürger der Welt an, ohne dass Sie Ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben müssen.
Wie hoch ist das Mindesteinkommen für das Rentista-Visum?
Für das Rentista-Visum ist ein Mindesteinkommen von 1.000 US-Dollar pro Monat (12.000 US-Dollar pro Jahr) aus dem Ausland erforderlich, zuzüglich 500 US-Dollar pro Monat für jede unterhaltsberechtigte Person. Das Einkommen muss über eine peruanische Bank überwiesen werden.
Muss ich ein Unternehmen gründen, um die Aufenthaltserlaubnis in Peru zu erhalten?
Nein, es ist nicht verpflichtend. Das Rentista-Visum erfordert keine Gesellschaft. Eine Gesellschaft ist nur für das Inversionista-Visum (Mindestinvestition von 500.000 PEN) oder für das Trabajador-Visum erforderlich, wenn Sie mit Ihrem Unternehmen in Peru arbeiten möchten.
Wendet Peru die territoriale Besteuerung an?
Nein. Peru besteuert das weltweite Einkommen seiner Steueransässigen mit progressiven Steuersätzen von 0 % bis 30 %. Wenn Sie ein Territorialsteuersystem (Null Steuern auf ausländische Einkünfte) bevorzugen, sollten Sie einen Wohnsitz in Panama oder Paraguay.
Welche Dokumente werden für die Residenz in Peru benötigt?
Die erforderlichen Dokumente sind: ein gültiger Reisepass, die Interpol‑Internationale Tausch‑Ficha, ein vom Herkunftsland beglaubigtes oder vom peruanischen Konsulat legalisiertes Strafregister, ein Nachweis über ein dauerhaftes Einkommen (für Rentista), zwei Passfotos im Passformat sowie die Zahlungsquittung der Steuern bei der Banco de la Nación.
Kann ich meine Familie in den Aufenthaltsantrag aufnehmen?
Ja. Sobald Sie eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten haben, können Ihre Angehörigen (Ehepartner und Kinder) ein Familienvisum (Calidad Migratoria Familiar de Residente) beantragen. Für das Rentista-Visum ist von jedem Angehörigen ein zusätzliches monatliches Einkommen von 500 US-Dollar erforderlich.
Was ist der Unterschied zwischen einer Residenz in Peru und einer Residenz in Panama?
Peru bietet die Staatsbürgerschaft nach 2 Jahren an (schneller als Panama) und gewährt die doppelte Staatsbürgerschaft für alle. Panama bietet eine territoriale Besteuerung (keine Steuern auf ausländisches Einkommen), ein überlegener Offshore-Bankensektor und keinerlei Aufenthaltsverpflichtung. Peru besteuert das Welteinkommen. Panama verlangt für Italiener eine Gesellschaft (Freundschaftsvertrag). Die Wahl hängt von den Zielen ab: Wenn die steuerliche Priorität im Vordergrund steht → Panama; wenn die schnelle Staatsbürgerschaft Priorität hat → Peru.
Wie lange kann ich außerhalb von Peru bleiben, ohne den Wohnsitz zu verlieren?
Mit dem Rentista-Visum dürfen Sie sich bis zu sechs Monate im Kalenderjahr im, auch wenn diese Zeiträume kürzer sind. Für die Erlangung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis dürfen Sie in den drei Jahren vor Ihrer Antragstellung nicht länger als drei aufeinanderfolgende Monate oder sechs aufeinanderfolgende Monate im Ausland gewesen sein.
Anwaltskanzlei Panama-Italien. Rechts-, Gesellschafts- und Steuerberatung seit 2010. Lizenznummer 14465 – Panama. Büros in San Francisco und Miami Beach.
Stand: März 2026
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