Stiftung der Cookinseln: Der Goldstandard des Vermögensschutzes
Die Cook Islands Foundation gilt weltweit als Goldstandard für den Schutz von Offshore-Vermögen. Sie unterliegt dem Cook Islands Foundation Act 2012und ist die einzige Stiftung weltweit, bei der Gläubiger Betrug „zweifelsfrei“ – nach dem strafrechtlichen, nicht zivilrechtlichen Beweismaßstab – und ausschließlich vor den Gerichten der Cookinseln klagen. Die Verjährungsfrist für Gläubigerklagen beträgt lediglich zwei Jahre ab dem Zeitpunkt der Vermögensübertragung. Gerichte der Cookinseln erkennen ausländische Urteile, einschließlich Scheidungsurteile, nicht an und vollstrecken sie nicht. Steuerfreiheit, unbegrenzte Laufzeit, absolute Diskretion – Gründer, Begünstigte und Direktoren werden in keinem öffentlichen Register geführt. Studio Panama Italia bietet die Ferngründung von Cook Islands Foundations an.

Warum die Stiftung der Cookinseln der Goldstandard ist
- Für Gläubiger gilt im Strafrecht der Beweismaßstab , dass jeder, der die Stiftung angreift, „zweifelsfrei“ beweisen muss, dass der Stifter zum Zeitpunkt der Einlage zahlungsunfähig war oder betrügerische Absicht hatte. Kein anderes Rechtssystem verlangt ein solch hohes Beweismaß.
- Ausschließlicher Gerichtsstand sind die Cookinseln – ausschließlich das Gericht der Cookinseln ist zuständig. Gläubiger müssen einen Anwalt vor Ort beauftragen, persönlich erscheinen und die Prozesskosten im Südpazifik tragen.
- anerkannte ausländische Urteile — Ausländische Urteile, einschließlich Scheidungsurteile, werden von den Gerichten der Cookinseln weder anerkannt noch vollstreckt.
- Zweijährige Verjährungsfrist – Klagen gegen die Übertragung von Vermögenswerten an die Stiftung müssen innerhalb von zwei Jahren nach dem Übertragungsdatum erhoben werden. Danach ist die Vermögenstrennung endgültig und unumkehrbar.
- Unabhängigkeit vom Stifter – die Stiftung kann im Falle des Konkurses, der Insolvenz oder der Liquidation des Stifters nicht aufgelöst werden. Die persönlichen Verhältnisse des Stifters haben keinen Einfluss auf die Stiftung.
- Absolute Vertraulichkeit – Gründer, Begünstigte, Geschäftsführer und Vermögenswerte werden in keinem öffentlichen Register aufgeführt. Unbefugte Weitergabe ist illegal.
- Steuerfrei und unbefristet – keine Steuern auf ausländische Vermögenswerte; die Stiftung hat kein Ablaufdatum.
Was ist eine Stiftung der Cookinseln
Die Cook Islands Foundation ist eine vom Gründer unabhängige juristische Person, die gemäß dem Foundation Act 2012 gegründet wurde. Die Cookinseln sind ein selbstverwaltetes Territorium im Südpazifik in freier Assoziierung mit Neuseeland, mit einem Rechtssystem, das auf dem britischen Common Law basiert, und einer dreißigjährigen Tradition des Schutzes von Offshore-Vermögen (das erste International Trusts Act stammt aus dem Jahr 1984).
Die Gesetzgebung von 2012 baute auf den Erfahrungen von Guernsey und der Isle of Man auf und wurde durch einzigartige Bestimmungen ergänzt, die die Cookinseln zum Land mit den weltweit restriktivsten Gläubigerschutzbestimmungen machen. Wie Trusts & Trustees (Oxford University Press, 2014) berichtet, haben die Cookinseln dank strenger Gesetze, hoch angesehener Gerichte und vorbildlicher Dienstleistungen „das ideale Umfeld für die Gründung einer Stiftung“ geschaffen.
Die Stiftung ist gültig, selbst wenn das Gesetz des Wohnsitzlandes des Stifters die Stiftungen nicht anerkennt oder ausdrücklich verbietet — eine Bestimmung, die sie von allen anderen Rechtsordnungen unterscheidet.
Vermögensschutz: Warum die Cookinseln unschlagbar sind
Die Stiftung der Cookinseln bietet ein Niveau des Vermögensschutzes, das keine'andere Offshore‑Jurisdiktion erreichen kann. Hier sind die spezifischen Mechanismen, die im Foundation Act 2012 vorgesehen sind:
- Ausschließlicher Gerichtsstand: klagen nur vor den Gerichten der Cookinseln
- Nichtanerkennung ausländischer Urteile: Die Gerichte der Cookinseln erkennen ausländische Gerichtsbeschlüsse nicht an und setzen sie nicht durch – dies gilt auch für solche im Zusammenhang mit Scheidungs-, Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzverfahren.
- Der Beweismaßstab „jenseits vernünftiger Zweifel“ besagt, dass nachweisen muss zweifelsfrei , dass der Gründer zum Zeitpunkt der Vermögensübertragung zahlungsunfähig war oder vorsätzlich betrogen hat. Dies ist der strafrechtliche Beweismaßstab – wesentlich schwieriger zu erfüllen als der in anderen Rechtsordnungen übliche zivilrechtliche Beweismaßstab der „überwiegenden Wahrscheinlichkeit“.
- Zweijährige Verjährungsfrist: Klagen auf Aufhebung der Übertragung eines Vermögenswerts an die Stiftung müssen innerhalb von zwei Jahren nach der Übertragung eingereicht werden. Nach Ablauf dieser Frist ist die Übertragung endgültig und unanfechtbar.
- Unabhängigkeit vom Stifter: Die Stiftung kann im Falle des Konkurses, der Insolvenz oder der Liquidation des Stifters weder aufgehoben noch für nichtig erklärt oder unwirksam gemacht werden. Die persönlichen Angelegenheiten des Stifters haben keinen Einfluss auf die Stiftung.
Vergleich: 4 Jurisdiktionen für Offshore-Stiftungen
| Merkmal | Cookinseln | Belize | Nevis | Seychellen |
|---|---|---|---|---|
| Rechtsvorschrift | Foundation Act 2012 | Int. Foundations Act 2010 | Multiform Ordinance 2004 | Foundations Act 2009 |
| Beweisstandard für Gläubiger | "Beyond reasonable doubt" (strafrechtlich) | Zivilrechtlicher Standard | Zivilrechtlicher Standard | Zivilrechtlicher Standard |
| Exklusive Gerichtsbarkeit | Nur Gerichte der Cookinseln | Gerichte von Belize | Gerichte von St. Kitts & Nevis | Gerichte der Seychellen |
| Ausländische Urteile | Nie anerkannt (einschließlich Scheidung) | Nicht anerkannt | Nicht anerkannt | Nicht anerkannt |
| Frist für Gläubiger | 2 Jahre | 3 Jahre | Variabel | 2 Jahre |
| Insolvenz des Stifters | Beeinflusst die Stiftung nicht | Standardschutz | Annullierung von Ansprüchen | Standardschutz |
| Formwechsel | Nein | Nein | Ja (multiform) | Nein |
| Mindestkapital | Nicht angegeben | Kein Minimum | 10.000 USD | 1 USD |
| Keine jährliche Bürokratie | Regeln beim Agenten hinterlegt | Erneuerung 200 USD/Jahr | 2 Sitzungen/Jahr | Keine Verpflichtungen |
| Dauer | Unbegrenzt | Unbegrenzt | Unbegrenzt | Unbegrenzt |
| Besteuerung | Keine (ausländische Vermögenswerte) | Keine (ausländische Vermögenswerte) | Keine (ausländische Vermögenswerte) | Keine (ausländische Vermögenswerte) |
Registrierung und Struktur der Stiftung der Cookinseln
Jede Stiftung auf den Cookinseln verfügt über zwei Gründungsdokumente: die Stiftungsurkunde , die die grundlegenden Angaben enthält und beim Registerführer eingereicht wird, und die Stiftungsordnung , die die operative Funktionsweise regelt und nicht eingereicht wird – sie wird ausschließlich vom registrierten Vertreter auf den Cookinseln verwahrt.
| Element | Details |
|---|---|
| Rechtsvorschrift | Cook Islands Stiftungsgesetz 2012 (PDF) |
| Registrierung | Einzahlung des Gründungsdokuments beim Register. Die Regeln werden nicht eingereicht. |
| Stifter | Ausländer jeder Nationalität. Begünstigte und Vermögenswerte können in jedem Land angesiedelt werden. |
| Rat | Verpflichtend. Regelt die Stiftung nach den festgelegten Regeln. |
| Registrierter Agent | Verpflichtend. Ansässig auf den Cookinseln. Verwahrt die Regeln der Stiftung. |
| Durchsetzer (Vollstrecker) | Optional. Die Durchführung der Regeln durch den Rat überwachen. |
| Begünstigte | Optional. Die Stiftung kann nur zu einem bestimmten Zweck ohne benannte Begünstigte existieren. |
| Dauer | Unbegrenzt. Die Stiftung hat keine zeitliche Begrenzung. |
| Datenschutz | Stifter, Begünstigte, Berater und Ausführende erscheinen in keinem öffentlichen Register. Unbefugte Offenlegung = Straftat. |
| Gültigkeit | Die Stiftung ist gültig, selbst wenn das Gesetz des Landes des Stifters Stiftungen nicht anerkennt oder verbietet. |
Die Regeln der Stiftung bieten große Flexibilität bei der Festlegung der Verfahren: Einrichtung des Vorstands, Ernennung des registrierten Agenten, Aufgaben des Executors, Regeln für die Ausstattung des Vermögens, Modalitäten zur Ausübung der Befugnisse des Vorstands und Verteilung des Vermögens im Falle einer Auflösung. Diese Flexibilität ermöglicht es dem Stifter und seinen Beratern, die Funktionsweise der Stiftung vollständig zu individualisieren.
Steuerbefreiungen: Nullsteuern auf die Stiftung der Cookinseln
Solange der Gründer, die Begünstigten, das Vermögen und die Beiträge ihren Ursprung außerhalb der Cookinseln haben, ist die Stiftung vollständig von jeglicher Besteuerung befreit:
- Einkommensteuer und Berufsteuer
- Quellensteuer und Vermögenssteuer
- Erbschafts- und Schenkungssteuer
- Gewinn- und Kapitalertragssteuer
- Verteilungssteuer und Stempelsteuer
Wozu dient eine Stiftung der Cookinseln
- Erstklassiger Vermögensschutz vor Zwangsversteigerungen, Zivilklagen, Scheidungen und Gläubigern – für alle, die höchste Ansprüche stellen.
- Nachlassplanung unter ausdrücklichem Ausschluss der Pflichtteilsregelungen jeglicher Gerichtsbarkeit
- Halten von Gesellschaftsanteilen als anonymer Aktionär von IBC, LLC oder SA Panama
- Verwaltung von Kapital, Wertpapieren und Portfolios von Investitionen mit unbegrenzter Laufzeit
- Schutz von Krypto-Assets mit der Garantie, dass kein ausländisches Gericht deren Rückgabe anordnen kann
- Wohltätige und gemeinnützige Zwecke – die Stiftung kann für bestimmte Zwecke ohne namentlich genannte Begünstigte bestehen.
- Geistiges Eigentum: Patente, Marken, Urheberrechte, Kunstsammlungen
- Private Pensionsfonds und Lebensversicherungen
- Aktienoptionspläne und Leistungspläne für Mitarbeitende
La protezione patrimoniale più forte al mondo
Contattaci per una consulenza sulla fondazione delle Isole Cook: struttura, costi, tempistica e combinazione con società offshore e residenza fiscale. Incorporazione in remoto.
Schreiben Sie uns auf WhatsApp