Stiftung der Cookinseln: Der Goldstandard des Vermögensschutzes

Die Cook Islands Foundation gilt weltweit als Goldstandard für den Schutz von Offshore-Vermögen. Sie unterliegt dem Cook Islands Foundation Act 2012und ist die einzige Stiftung weltweit, bei der Gläubiger Betrug „zweifelsfrei“ – nach dem strafrechtlichen, nicht zivilrechtlichen Beweismaßstab – und ausschließlich vor den Gerichten der Cookinseln klagen. Die Verjährungsfrist für Gläubigerklagen beträgt lediglich zwei Jahre ab dem Zeitpunkt der Vermögensübertragung. Gerichte der Cookinseln erkennen ausländische Urteile, einschließlich Scheidungsurteile, nicht an und vollstrecken sie nicht. Steuerfreiheit, unbegrenzte Laufzeit, absolute Diskretion – Gründer, Begünstigte und Direktoren werden in keinem öffentlichen Register geführt. Studio Panama Italia bietet die Ferngründung von Cook Islands Foundations an.

Private Stiftung der Cookinseln – Goldstandard für den Offshore-Vermögensschutz
Für wen ist diese Seite gedacht? Für vermögende Privatpersonen, Unternehmer mit hohem Rechtsrisiko, vermögende Freiberufler, Kryptowährungsinhaber und Familien, die den weltweit stärksten Vermögensschutz benötigen – insbesondere dann, wenn Stiftungen in Belize, Nevis oder den Seychellen keinen ausreichenden Schutz bieten. Die Cook Islands Foundation ist die richtige Wahl für alle, die die Gewissheit haben möchten, dass kein ausländisches Gericht jemals auf ihr Vermögen zugreifen kann.

Warum die Stiftung der Cookinseln der Goldstandard ist

  • Für Gläubiger gilt im Strafrecht der Beweismaßstab , dass jeder, der die Stiftung angreift, „zweifelsfrei“ beweisen muss, dass der Stifter zum Zeitpunkt der Einlage zahlungsunfähig war oder betrügerische Absicht hatte. Kein anderes Rechtssystem verlangt ein solch hohes Beweismaß.
  • Ausschließlicher Gerichtsstand sind die Cookinseln – ausschließlich das Gericht der Cookinseln ist zuständig. Gläubiger müssen einen Anwalt vor Ort beauftragen, persönlich erscheinen und die Prozesskosten im Südpazifik tragen.
  • anerkannte ausländische Urteile — Ausländische Urteile, einschließlich Scheidungsurteile, werden von den Gerichten der Cookinseln weder anerkannt noch vollstreckt.
  • Zweijährige Verjährungsfrist – Klagen gegen die Übertragung von Vermögenswerten an die Stiftung müssen innerhalb von zwei Jahren nach dem Übertragungsdatum erhoben werden. Danach ist die Vermögenstrennung endgültig und unumkehrbar.
  • Unabhängigkeit vom Stifter – die Stiftung kann im Falle des Konkurses, der Insolvenz oder der Liquidation des Stifters nicht aufgelöst werden. Die persönlichen Verhältnisse des Stifters haben keinen Einfluss auf die Stiftung.
  • Absolute Vertraulichkeit – Gründer, Begünstigte, Geschäftsführer und Vermögenswerte werden in keinem öffentlichen Register aufgeführt. Unbefugte Weitergabe ist illegal.
  • Steuerfrei und unbefristet – keine Steuern auf ausländische Vermögenswerte; die Stiftung hat kein Ablaufdatum.

Was ist eine Stiftung der Cookinseln

Die Cook Islands Foundation ist eine vom Gründer unabhängige juristische Person, die gemäß dem Foundation Act 2012 gegründet wurde. Die Cookinseln sind ein selbstverwaltetes Territorium im Südpazifik in freier Assoziierung mit Neuseeland, mit einem Rechtssystem, das auf dem britischen Common Law basiert, und einer dreißigjährigen Tradition des Schutzes von Offshore-Vermögen (das erste International Trusts Act stammt aus dem Jahr 1984).

Die Gesetzgebung von 2012 baute auf den Erfahrungen von Guernsey und der Isle of Man auf und wurde durch einzigartige Bestimmungen ergänzt, die die Cookinseln zum Land mit den weltweit restriktivsten Gläubigerschutzbestimmungen machen. Wie Trusts & Trustees (Oxford University Press, 2014) berichtet, haben die Cookinseln dank strenger Gesetze, hoch angesehener Gerichte und vorbildlicher Dienstleistungen „das ideale Umfeld für die Gründung einer Stiftung“ geschaffen.

Die Stiftung ist gültig, selbst wenn das Gesetz des Wohnsitzlandes des Stifters die Stiftungen nicht anerkennt oder ausdrücklich verbietet — eine Bestimmung, die sie von allen anderen Rechtsordnungen unterscheidet.

Vermögensschutz: Warum die Cookinseln unschlagbar sind

Die Stiftung der Cookinseln bietet ein Niveau des Vermögensschutzes, das keine'andere Offshore‑Jurisdiktion erreichen kann. Hier sind die spezifischen Mechanismen, die im Foundation Act 2012 vorgesehen sind:

  • Ausschließlicher Gerichtsstand: klagen nur vor den Gerichten der Cookinseln
  • Nichtanerkennung ausländischer Urteile: Die Gerichte der Cookinseln erkennen ausländische Gerichtsbeschlüsse nicht an und setzen sie nicht durch – dies gilt auch für solche im Zusammenhang mit Scheidungs-, Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzverfahren.
  • Der Beweismaßstab „jenseits vernünftiger Zweifel“ besagt, dass nachweisen muss zweifelsfrei , dass der Gründer zum Zeitpunkt der Vermögensübertragung zahlungsunfähig war oder vorsätzlich betrogen hat. Dies ist der strafrechtliche Beweismaßstab – wesentlich schwieriger zu erfüllen als der in anderen Rechtsordnungen übliche zivilrechtliche Beweismaßstab der „überwiegenden Wahrscheinlichkeit“.
  • Zweijährige Verjährungsfrist: Klagen auf Aufhebung der Übertragung eines Vermögenswerts an die Stiftung müssen innerhalb von zwei Jahren nach der Übertragung eingereicht werden. Nach Ablauf dieser Frist ist die Übertragung endgültig und unanfechtbar.
  • Unabhängigkeit vom Stifter: Die Stiftung kann im Falle des Konkurses, der Insolvenz oder der Liquidation des Stifters weder aufgehoben noch für nichtig erklärt oder unwirksam gemacht werden. Die persönlichen Angelegenheiten des Stifters haben keinen Einfluss auf die Stiftung.
Wie immer gilt: Handeln Sie umgehend. Der Schutz ist am größten, wenn die Stiftung Jahre vor einem Schadensereignis gegründet und mit Vermögen ausgestattet wird. Die Übertragung von Vermögen an eine Stiftung nach Beginn eines Gerichtsverfahrens ist zwar formal möglich, birgt aber das Risiko, dass ein Gläubiger innerhalb der zweijährigen Frist betrügerische Absichten nachweisen kann. Die goldene Regel bleibt: Schützen Sie sich präventiv, nicht währenddessen.

Vergleich: 4 Jurisdiktionen für Offshore-Stiftungen

MerkmalCookinselnBelizeNevisSeychellen
RechtsvorschriftFoundation Act 2012Int. Foundations Act 2010Multiform Ordinance 2004Foundations Act 2009
Beweisstandard für Gläubiger"Beyond reasonable doubt" (strafrechtlich)Zivilrechtlicher StandardZivilrechtlicher StandardZivilrechtlicher Standard
Exklusive GerichtsbarkeitNur Gerichte der CookinselnGerichte von BelizeGerichte von St. Kitts & NevisGerichte der Seychellen
Ausländische UrteileNie anerkannt (einschließlich Scheidung)Nicht anerkanntNicht anerkanntNicht anerkannt
Frist für Gläubiger2 Jahre3 JahreVariabel2 Jahre
Insolvenz des StiftersBeeinflusst die Stiftung nichtStandardschutzAnnullierung von AnsprüchenStandardschutz
FormwechselNeinNeinJa (multiform)Nein
MindestkapitalNicht angegebenKein Minimum10.000 USD1 USD
Keine jährliche BürokratieRegeln beim Agenten hinterlegtErneuerung 200 USD/Jahr2 Sitzungen/JahrKeine Verpflichtungen
DauerUnbegrenztUnbegrenztUnbegrenztUnbegrenzt
BesteuerungKeine (ausländische Vermögenswerte)Keine (ausländische Vermögenswerte)Keine (ausländische Vermögenswerte)Keine (ausländische Vermögenswerte)

Registrierung und Struktur der Stiftung der Cookinseln

Jede Stiftung auf den Cookinseln verfügt über zwei Gründungsdokumente: die Stiftungsurkunde , die die grundlegenden Angaben enthält und beim Registerführer eingereicht wird, und die Stiftungsordnung , die die operative Funktionsweise regelt und nicht eingereicht wird – sie wird ausschließlich vom registrierten Vertreter auf den Cookinseln verwahrt.

ElementDetails
RechtsvorschriftCook Islands Stiftungsgesetz 2012 (PDF)
RegistrierungEinzahlung des Gründungsdokuments beim Register. Die Regeln werden nicht eingereicht.
StifterAusländer jeder Nationalität. Begünstigte und Vermögenswerte können in jedem Land angesiedelt werden.
RatVerpflichtend. Regelt die Stiftung nach den festgelegten Regeln.
Registrierter AgentVerpflichtend. Ansässig auf den Cookinseln. Verwahrt die Regeln der Stiftung.
Durchsetzer (Vollstrecker)Optional. Die Durchführung der Regeln durch den Rat überwachen.
BegünstigteOptional. Die Stiftung kann nur zu einem bestimmten Zweck ohne benannte Begünstigte existieren.
DauerUnbegrenzt. Die Stiftung hat keine zeitliche Begrenzung.
DatenschutzStifter, Begünstigte, Berater und Ausführende erscheinen in keinem öffentlichen Register. Unbefugte Offenlegung = Straftat.
GültigkeitDie Stiftung ist gültig, selbst wenn das Gesetz des Landes des Stifters Stiftungen nicht anerkennt oder verbietet.

Die Regeln der Stiftung bieten große Flexibilität bei der Festlegung der Verfahren: Einrichtung des Vorstands, Ernennung des registrierten Agenten, Aufgaben des Executors, Regeln für die Ausstattung des Vermögens, Modalitäten zur Ausübung der Befugnisse des Vorstands und Verteilung des Vermögens im Falle einer Auflösung. Diese Flexibilität ermöglicht es dem Stifter und seinen Beratern, die Funktionsweise der Stiftung vollständig zu individualisieren.

Steuerbefreiungen: Nullsteuern auf die Stiftung der Cookinseln

Solange der Gründer, die Begünstigten, das Vermögen und die Beiträge ihren Ursprung außerhalb der Cookinseln haben, ist die Stiftung vollständig von jeglicher Besteuerung befreit:

  • Einkommensteuer und Berufsteuer
  • Quellensteuer und Vermögenssteuer
  • Erbschafts- und Schenkungssteuer
  • Gewinn- und Kapitalertragssteuer
  • Verteilungssteuer und Stempelsteuer

Wozu dient eine Stiftung der Cookinseln

  • Erstklassiger Vermögensschutz vor Zwangsversteigerungen, Zivilklagen, Scheidungen und Gläubigern – für alle, die höchste Ansprüche stellen.
  • Nachlassplanung unter ausdrücklichem Ausschluss der Pflichtteilsregelungen jeglicher Gerichtsbarkeit
  • Halten von Gesellschaftsanteilen als anonymer Aktionär von IBC, LLC oder SA Panama
  • Verwaltung von Kapital, Wertpapieren und Portfolios von Investitionen mit unbegrenzter Laufzeit
  • Schutz von Krypto-Assets mit der Garantie, dass kein ausländisches Gericht deren Rückgabe anordnen kann
  • Wohltätige und gemeinnützige Zwecke – die Stiftung kann für bestimmte Zwecke ohne namentlich genannte Begünstigte bestehen.
  • Geistiges Eigentum: Patente, Marken, Urheberrechte, Kunstsammlungen
  • Private Pensionsfonds und Lebensversicherungen
  • Aktienoptionspläne und Leistungspläne für Mitarbeitende
Wann die Cookinseln Belize, Nevis oder den Seychellen vorzuziehen sind: Eine Stiftung auf den Cookinseln ist die richtige Wahl, wenn das zu schützende Vermögen beträchtlich ist, das rechtliche Risiko hoch und konkret (auch zukünftig) ist und der Stifter absolute Gewissheit benötigt, dass kein Gläubiger jemals Zugriff auf das Vermögen erhält – selbst nicht durch Urteile aus Drittstaaten. Bei moderatem Risiko und begrenztem Budget die Seychellen (1 US-Dollar, 4 Stunden) oder Belize (200 US-Dollar/Jahr) ausreichend sein.

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Domande Frequenti sulla Fondazione delle Isole Cook

Perché le Isole Cook sono considerate il gold standard della protezione patrimoniale?
Weil sie drei einzigartige Elemente kombinieren: Gläubiger müssen den Betrug mit strafrechtlichem Standard ("jenseits jedes vernünftigen Zweifels") nachweisen, sie können nur vor den Gerichten der Cookinseln klagen, und ausländische Urteile — einschließlich Scheidungsurteile — werden niemals anerkannt oder vollstreckt. Keine'andere Offshore‑Jurisdiktion bietet gleichzeitig diese drei Schutzebenen.
Zahlt die Stiftung der Cookinseln Steuern?
Nein, wenn Gründer, Begünstigte, Vermögenswerte und Beiträge außerhalb der Cookinseln entstehen. Die Stiftung ist von jeglicher Steuer befreit: Einkommen, Kapitalgewinne, Erbschaften, Schenkungen, Ausschüttungen, Quellensteuern und Stempelgebühren.
Wie viel Zeit haben die Gläubiger, um die Stiftung anzufechten?
Gläubiger können Ansprüche gegen bestimmte Stiftungsvermögenswerte nur innerhalb von zwei Jahren nach deren Übertragung an die Stiftung geltend machen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Übertragung endgültig und unanfechtbar, selbst wenn der Stifter später zahlungsunfähig wird.
Schützt die Stiftung im Falle einer Scheidung?
Ja. Die Gerichte der Cookinseln erkennen ausländische Urteile nicht an und führen sie nicht aus, einschließlich solcher, die in Scheidungsverfahren erlassen wurden. Das der Stiftung zugeführte Vermögen kann nicht Gegenstand einer Vermögensaufteilung sein, die von einem ausländischen Gericht angeordnet wird.
Was geschieht, wenn der Stifter insolvent wird?
Die Stiftung der Cookinseln ist unabhängig von den persönlichen Umständen des Stifters. Sie kann im Falle von Insolvenz, Zahlungsunfähigkeit oder Liquidation des Stifters nicht aufgehoben, für null erklärt oder unwirksam gemacht werden. Dies ist ein ausdrücklicher Schutz, der im Foundation Act 2012 vorgesehen ist.
Sind die Daten der Begünstigten öffentlich?
Nein. Gründer, Begünstigte, Treuhänder, Testamentsvollstrecker und Vermögensdetails werden in keinem öffentlichen Register geführt. Die Stiftungssatzung wird nicht beim Registergericht hinterlegt, sondern ausschließlich vom eingetragenen Vertreter verwahrt. Die unbefugte Weitergabe von Stiftungsinformationen ist rechtswidrig.
Muss ich zu den Cookinseln reisen, um die Stiftung zu gründen?
Nein. Das Studio Panama Italia verwaltet den gesamten Vorgang aus der Ferne: Gründungsinstrument, Regeln, Registrierung, Ernennung des Agenten und rechtliche Unterstützung. Eine physische Anwesenheit ist nicht erforderlich.
Wann sollte man die Cookinseln gegenüber Belize oder den Seychellen wählen?
Die Cookinseln sind die richtige Wahl, wenn Ihr Vermögen beträchtlich ist, das rechtliche Risiko hoch ist und Sie absolute Sicherheit benötigen, dass kein ausländischer Gläubiger auf Ihr Vermögen zugreifen kann. Bei moderatem Risiko und begrenztem Budget die Seychellen (1 US-Dollar, 4 Stunden) oder Belize (200 US-Dollar/Jahr) gute Alternativen.