Das Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung, auch DTC (Doppelbesteuerungskonvention) oder DTT (Doppelbesteuerungsgesetz) genannt, ist ein zwischenstaatliches Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung. Wenn beispielsweise ein Einwohner der Gerichtsbarkeit A eine Gesellschaft in der Gerichtsbarkeit B hat, kann er in beiden Gerichtsbarkeiten steuerpflichtig sein. Mit einer DTA wird der Steuersatz reduziert oder aufgehoben. DTA enthalten selten Bestimmungen über die Offenlegung von Informationen.