Ja. Das mexikanische Einwanderungsgesetz sieht vor, dass der Antragsteller für einen Wohnsitz zuerst von der mexikanischen Konsularbehörde im Wohnsitzland des Antragstellers akzeptiert werden muss, bevor er in Mexiko gestellt werden kann. Es ist daher erforderlich, einen vereinbarten Termin in der Botschaft wahrzunehmen und die erforderlichen Anforderungen für die Art des Wohnsitzes, den man anstrebt, mitzubringen. Anschließend erfolgt die weitere Bearbeitung mit unserer Unterstützung auf mexikanischem Territorium.