Immer. Die Tatsache, dass Sie eine Aufenthaltsgenehmigung in einem anderen Land erhalten, beeinträchtigt nicht Ihre ursprüngliche Aufenthaltsgenehmigung in Italien. Sie können mehrere Aufenthaltsgenehmigungen haben. Eine zweite oder dritte Aufenthaltsgenehmigung sind Pläne B und C, die in vielen Fällen dramatisch nützlich sein können oder als Versicherungen für eine ungewisse Zukunft genutzt werden können.