Nein.
Die EU-Richtlinie über die gegenseitige Amtshilfe zwischen den Mitgliedstaaten (und denen der Union) für die Beitreibung von Forderungen aus Steuerbescheiden (Steuern) wurde in das nationale Recht mit dem Legislativdekret Nr. 149 vom 14. August 2012 umgesetzt, das die EU-Richtlinie 2010/24 umsetzt.
Ziel der EU-Regelung ist es, die gegenseitige Hilfe bei der Beitreibung innerhalb der Union zu verbessern und zu erleichtern. Das Legislativdekret, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 202 vom 30. August 2012, legt in 19 Artikeln die Regeln für die gegenseitige Hilfe bei der Beitreibung von Forderungen fest, die im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats entstanden sind.
Die Staaten oder Gebiete, mit denen Vereinbarungen über den Informationsaustausch und die Hilfe bei der Beitreibung von Forderungen aus Steuerbescheiden in Kraft sind, sind in der folgenden Liste aufgeführt:

  • Österreich
  • Belgien
  • Bulgarien
  • Zypern
  • Dänemark
  • Estland
  • Finnland
  • Frankreich
  • Deutschland
  • Griechenland
  • Irland
  • Island
  • Lettland
  • Litauen
  • Luxemburg
  • Malta
  • Norwegen
  • Niederlande
  • Polen
  • Portugal
  • Vereinigtes Königreich
  • Tschechische Republik
  • Rumänien
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Spanien
  • Schweden
  • Ungarn