Ja. Ausländer haben die gleichen Eigentumsrechte wie Einheimische in Panama. Sie können Eigentum unter Ihrem persönlichen Namen ohne Probleme besitzen, jedoch bevorzugen einige Eigentümer, Eigentum unter dem Namen einer panamaischen Gesellschaft aus Gründen des Vermögensschutzes oder aus bestimmten geschäftlichen Gründen zu besitzen