Nein, theoretisch beginnt der rechtliche Lauf Ihres steuerlichen Wohnsitzes am Tag der Eintragung in den konsularischen Bezirk des neuen Wohnsitzlandes, soweit es natürliche Personen betrifft. Für juristische Personen fällt dieser einfach mit dem Land der Zugehörigkeit oder der Gründung der Gesellschaft zusammen.