Bedenken Sie, dass es 2 Jahre dauert, um einen Vermögenswert unantastbar zu machen. Einmal an eine Stiftung übertragen, dienen die 2 Jahre Wartezeit nach der Übertragung des Vermögenswerts dazu, zu verhindern, dass Stiftungen zum Zwecke des Betrugs gegründet werden. Zum Schutz der Vermögenswerte sollten diese in unauffälligen Zeiten gegründet werden, wenn noch keine rechtlichen Bedenken hinsichtlich der Vermögenswerte bestehen, vorzugsweise als eine Art Anti-Beschlagnahme-Versicherung für den Fall, dass sich die Dinge negativ entwickeln. Im Allgemeinen 3 oder 5 Jahre im Voraus, damit die 2 Jahre verstrichen sind, die gesetzlich erforderlich sind, damit die Übertragung des Eigentums an die Stiftung rechtskräftig wird.