Das Bankgeheimnis ist eine Option, die auf rechtlicher Ebene und teilweise auf verfassungsrechtlicher Ebene in einigen Jurisdiktionen besteht, die einen bestimmten “Schleier” oder “Vorhang” der Privatsphäre auf Informationen über ein Kontokorrent anwenden. Diese Privatsphäre-Optionen variieren von Jurisdiktion zu Jurisdiktion und sind nicht alle gleich und eignen sich nicht für alle Arten von eröffneten Konten. Tatsächlich kann eine Privatperson, um ein Konto in einem Land zu eröffnen, das das Bankgeheimnis genießt, dieses nur nutzen, wenn sie auch ihren steuerlichen Wohnsitz dorthin verlegt. Tatsächlich ist der steuerliche Wohnsitz der rechtliche Parameter, anhand dessen Offshore-Bankeninstitute bestimmen, ob eine Person das Bankgeheimnis nutzen kann oder ob sie stattdessen dem Austausch von Bankinformationen mit ihrem Herkunftsland unterliegt.
Nur wer sich wirklich und rechtmäßig in ein anderes Land begibt, kann das Bankgeheimnis dieses Landes nutzen. Andernfalls sind die Banken verpflichtet, einen Informationsaustausch mit den europäischen Steuerbehörden vorzunehmen, und zwar auf dieselbe Weise, wie er bereits zwischen Instituten und Steuerbehörden stattfindet, die Teil der Europäischen Gemeinschaft sind.