Der Verwalter ist die Person, die die Offshore-Gesellschaft im Namen des wahren Eigentümers verwaltet. Er ist die Person, die für die Unterzeichnung von Verträgen, die Tätigkeit als Vermittler, die Kommunikation mit dem Finanzamt, die Unterzeichnung von Verträgen mit Kunden oder Unternehmensverträgen zuständig ist. Er wird vom Aktionär oder durch Beschluss des Vorstands ernannt. Eine Offshore-Gesellschaft kann mehrere Verwalter oder auch nur einen haben. Der Aktionär ist der wahre Eigentümer der Offshore-Gesellschaft und der eigentliche Begünstigte.