Stiftung der Cookinseln: Der Goldstandard des Vermögensschutzes
Die Stiftung der Cookinseln wird als das weltweite Goldstandard des Offshore-Vermögensschutzes. Reguliert durch Cook Islands Foundation Act 2012, ist die einzige Stiftung weltweit, bei der Gläubiger den Betrug nachweisen müssen "jenseits jedes vernünftigen Zweifels" — der strafrechtliche Beweisstandard, nicht zivilrechtlich — und können handeln ausschließlich vor den Gerichten der Cookinseln. Die Verjährungsfrist für die Ansprüche der Gläubiger beträgt lediglich 2 Jahre ab dem Zeitpunkt der Einbringung des Vermögens. Die Gerichte der Cookinseln erkennen ausländische Urteile nicht an und vollstrecken sie nicht, einschließlich Scheidungsurteile. Keine Steuern, unbegrenzte Dauer, totale Privatsphäre — Gründer, Begünstigte und Berater erscheinen in keinem öffentlichen Register. Studio Panama Italia integriert Cookinseln-Stiftungen aus der Ferne.

Warum die Stiftung der Cookinseln der Goldstandard ist
- Strafrechtlicher Beweisstandard für Gläubiger — jeder, der die Stiftung angreift, muss beweisen "jenseits jedes vernünftigen Zweifels" dass der Stifter insolvent war oder zum Zeitpunkt der Einlage betrügerisch handelte. Keine andere Gerichtsbarkeit verlangt dieses Beweisniveau.
- Exklusive Gerichtsbarkeit der Cookinseln — l'einzige zuständige Gericht ist das der Cook Islands. Die Gläubiger müssen einen lokalen Anwalt beauftragen, sich persönlich vorstellen und die Kosten des Rechtsstreits im südlichen Pazifik tragen.
- Ausländische Urteile nicht anerkannt — kein ausländisches Urteil, einschließlich Scheidungsurteile, wird von den Gerichten der Cookinseln anerkannt oder vollstreckt.
- Verjährung von 2 Jahren — Klagen gegen die Übertragung von Vermögenswerten an die Stiftung müssen innerhalb von 2 Jahren ab dem Datum der Zuwendung eingereicht werden. Danach ist die Segregation endgültig und unumkehrbar.
- Unabhängigkeit vom Stifter — Die Stiftung kann im Falle von Insolvenz, Zahlungsunfähigkeit oder Liquidation des Stifters nicht aufgehoben werden. Die persönlichen Umstände des Stifters beeinträchtigen die Stiftung nicht.
- Absolute Privatsphäre — Gründer, Begünstigte, Berater und Vermögenswerte erscheinen in keinem öffentlichen Register. Unbefugte Offenlegung ist illegal.
- Keine Steuern und unbegrenzte Dauer — keine Steuer für Vermögenswerte aus dem Ausland; die Stiftung hat keine zeitliche Begrenzung.
Was ist eine Stiftung der Cookinseln
Die Stiftung der Cookinseln (Cook Islands Foundation) ist eine vom Gründer getrennte Rechtsperson, die gemäß dem Foundation Act 2012 gegründet wurde. Die Cookinseln sind ein autonomes Territorium im südlichen Pazifik in freier Assoziation mit Neuseeland, mit einem Rechtssystem, das auf dem britischen Common Law basiert, und einer dreißigjährigen Tradition im Offshore-Vermögensschutz (das erste International Trusts Act stammt aus dem Jahr 1984).
Die Gesetzgebung von 2012 wurde auf der Grundlage der Erfahrung von Guernsey und der Isle of Man entwickelt, ergänzt durch einzigartige Bestimmungen, die die Cookinseln zur Jurisdiktion mit den restriktivsten Gläubigerschutzregeln der Welt machen. Wie in Trusts & Trustees (Oxford University Press, 2014): Die Cookinseln haben das "ideale Umfeld, in dem man eine Stiftung gründet" geschaffen, dank einer starken Gesetzgebung, hoch angesehenen Gerichten und einem vorbildlichen Service.
Die Stiftung ist gültig, selbst wenn das Gesetz des Wohnsitzlandes des Stifters die Stiftungen nicht anerkennt oder ausdrücklich verbietet — eine Bestimmung, die sie von allen anderen Rechtsordnungen unterscheidet.
Vermögensschutz: Warum die Cookinseln unschlagbar sind
Die Stiftung der Cookinseln bietet ein Niveau des Vermögensschutzes, das keine'andere Offshore‑Jurisdiktion erreichen kann. Hier sind die spezifischen Mechanismen, die im Foundation Act 2012 vorgesehen sind:
- Exklusive Zuständigkeit: die Gläubiger können rechtliche Schritte gegen die Stiftung einleiten nur vor den Gerichten der Cookinseln. Es ist nicht möglich, in einer anderen Gerichtsbarkeit zu handeln.
- Keine Anerkennung ausländischer Urteile: die Gerichte der Cookinseln erkennen weder ausländische Gerichtsbeschlüsse an noch führen sie sie aus — einschließlich solcher, die Scheidungen, Pfändungen und Insolvenzverfahren betreffen.
- Standardbeweis "beyond reasonable doubt": Der Gläubiger muss nachweisen jenseits jedes vernünftigen Zweifels dass der Stifter insolvent war oder beabsichtigte, zum Zeitpunkt der Einbringung der Vermögenswerte vorsätzlich zu betrügen. Dies ist der strafrechtliche Standard — erheblich schwieriger zu erfüllen als der "balance of probabilities" zivilrechtlich verwendet in anderen Rechtsordnungen.
- Verjährungsfrist von 2 Jahren: Die Klage zur Annullierung der Übertragung eines Vermögenswertes an die Stiftung muss innerhalb von 2 Jahren nach der Einbringung eingereicht werden. Nach Ablauf dieser Frist ist die Übertragung endgültig und unanfechtbar.
- Unabhängigkeit vom Stifter: Die Stiftung kann im Falle von Insolvenz, Zahlungsunfähigkeit oder Liquidation des Stifters nicht annulliert, für null und nichtig erklärt oder unwirksam gemacht werden. Die persönlichen Angelegenheiten des Stifters berühren die Stiftung nicht.
Vergleich: 4 Jurisdiktionen für Offshore-Stiftungen
| Merkmal | Cookinseln | Belize | Nevis | Seychellen |
|---|---|---|---|---|
| Rechtsvorschrift | Foundation Act 2012 | Int. Foundations Act 2010 | Multiform Ordinance 2004 | Foundations Act 2009 |
| Beweisstandard für Gläubiger | "Beyond reasonable doubt" (strafrechtlich) | Zivilrechtlicher Standard | Zivilrechtlicher Standard | Zivilrechtlicher Standard |
| Exklusive Gerichtsbarkeit | Nur Gerichte der Cookinseln | Gerichte von Belize | Gerichte von St. Kitts & Nevis | Gerichte der Seychellen |
| Ausländische Urteile | Nie anerkannt (einschließlich Scheidung) | Nicht anerkannt | Nicht anerkannt | Nicht anerkannt |
| Frist für Gläubiger | 2 Jahre | 3 Jahre | Variabel | 2 Jahre |
| Insolvenz des Stifters | Beeinflusst die Stiftung nicht | Standardschutz | Annullierung von Ansprüchen | Standardschutz |
| Formwechsel | Nein | Nein | Ja (multiform) | Nein |
| Mindestkapital | Nicht angegeben | Kein Minimum | 10.000 USD | 1 USD |
| Keine jährliche Bürokratie | Regeln beim Agenten hinterlegt | Erneuerung 200 USD/Jahr | 2 Sitzungen/Jahr | Keine Verpflichtungen |
| Dauer | Unbegrenzt | Unbegrenzt | Unbegrenzt | Unbegrenzt |
| Besteuerung | Keine (ausländische Vermögenswerte) | Keine (ausländische Vermögenswerte) | Keine (ausländische Vermögenswerte) | Keine (ausländische Vermögenswerte) |
Registrierung und Struktur der Stiftung der Cookinseln
Jede Stiftung der Cookinseln hat zwei Gründungsdokumente: das Gründungsinstrument (Foundation Instrument), das die Basisdetails enthält und beim Registrar hinterlegt wird, und die Regeln der Stiftung (Foundation Rules), die den operativen Betrieb regeln und werden nicht hinterlegt — sind ausschließlich beim registrierten Agenten in den Cookinseln aufbewahrt.
| Element | Details |
|---|---|
| Rechtsvorschrift | Cook Islands Stiftungsgesetz 2012 (PDF) |
| Registrierung | Einzahlung des Gründungsdokuments beim Register. Die Regeln werden nicht eingereicht. |
| Stifter | Ausländer jeder Nationalität. Begünstigte und Vermögenswerte können in jedem Land angesiedelt werden. |
| Rat | Verpflichtend. Regelt die Stiftung nach den festgelegten Regeln. |
| Registrierter Agent | Verpflichtend. Ansässig auf den Cookinseln. Verwahrt die Regeln der Stiftung. |
| Durchsetzer (Vollstrecker) | Optional. Die Durchführung der Regeln durch den Rat überwachen. |
| Begünstigte | Optional. Die Stiftung kann nur zu einem bestimmten Zweck ohne benannte Begünstigte existieren. |
| Dauer | Unbegrenzt. Die Stiftung hat keine zeitliche Begrenzung. |
| Datenschutz | Stifter, Begünstigte, Berater und Ausführende erscheinen in keinem öffentlichen Register. Unbefugte Offenlegung = Straftat. |
| Gültigkeit | Die Stiftung ist gültig, selbst wenn das Gesetz des Landes des Stifters Stiftungen nicht anerkennt oder verbietet. |
Die Regeln der Stiftung bieten große Flexibilität bei der Festlegung der Verfahren: Einrichtung des Vorstands, Ernennung des registrierten Agenten, Aufgaben des Executors, Regeln für die Ausstattung des Vermögens, Modalitäten zur Ausübung der Befugnisse des Vorstands und Verteilung des Vermögens im Falle einer Auflösung. Diese Flexibilität ermöglicht es dem Stifter und seinen Beratern, die Funktionsweise der Stiftung vollständig zu individualisieren.
Steuerbefreiungen: Nullsteuern auf die Stiftung der Cookinseln
Solange Gründer, Begünstigte, Vermögenswerte und Beiträge außerhalb der Cookinseln entstehen, ist die Stiftung ist vollständig von jeglicher Steuer befreit:
- Einkommensteuer und Berufsteuer
- Quellensteuer und Vermögenssteuer
- Erbschafts- und Schenkungssteuer
- Gewinn- und Kapitalertragssteuer
- Verteilungssteuer und Stempelsteuer
Wozu dient eine Stiftung der Cookinseln
- Vermögensschutz von höchstem Niveaugegen Pfändungen, Zivilklagen, Scheidungen und Gläubiger — für diejenigen, die den höchstmöglichen Standard benötigen
- Nachfolgeplanungmit ausdrücklichem Ausschluss der Vorschriften zur Pflichtteilsregelung jeder Gerichtsbarkeit
- Halten von Gesellschaftsanteilenals anonymer Aktionär von IBC, LLC oder SA Panama
- Verwaltung von Kapital, Wertpapieren und Portfolios von Investitionen mit unbegrenzter Laufzeit
- Schutz von Krypto-Assets mit der Garantie, dass kein ausländisches Gericht deren Rückgabe anordnen kann
- Wohltätigkeit und gemeinnützige Zwecke — die Stiftung kann für spezifische Zwecke ohne benannte Begünstigte existieren
- Geistiges Eigentum: Patente, Marken, Urheberrechte, Sammlungen d'arte
- Private Pensionsfonds und Lebensversicherungen
- Aktienoptionspläne und Leistungspläne für Mitarbeitende
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