Stiftung der Cookinseln: Der Goldstandard des Vermögensschutzes

Die Stiftung der Cookinseln wird als das weltweite Goldstandard des Offshore-Vermögensschutzes. Reguliert durch Cook Islands Foundation Act 2012, ist die einzige Stiftung weltweit, bei der Gläubiger den Betrug nachweisen müssen "jenseits jedes vernünftigen Zweifels" — der strafrechtliche Beweisstandard, nicht zivilrechtlich — und können handeln ausschließlich vor den Gerichten der Cookinseln. Die Verjährungsfrist für die Ansprüche der Gläubiger beträgt lediglich 2 Jahre ab dem Zeitpunkt der Einbringung des Vermögens. Die Gerichte der Cookinseln erkennen ausländische Urteile nicht an und vollstrecken sie nicht, einschließlich Scheidungsurteile. Keine Steuern, unbegrenzte Dauer, totale Privatsphäre — Gründer, Begünstigte und Berater erscheinen in keinem öffentlichen Register. Studio Panama Italia integriert Cookinseln-Stiftungen aus der Ferne.

Private Stiftung der Cookinseln – Goldstandard für den Offshore-Vermögensschutz
Für wen ist diese Seite bestimmt. HNWI, Unternehmer, die hohen rechtlichen Risiken ausgesetzt sind, Fachleute mit bedeutenden Vermögen, Krypto-Inhaber und Familien, die den stärksten Vermögensschutz der Welt benötigen — wenn die Stiftungen von Belize, Nevis oder Seychellen nicht ein ausreichendes Schutzniveau bieten. Die Stiftung der Cookinseln ist die Wahl für diejenigen, die die Gewissheit wollen, dass kein ausländisches Gericht jemals die eingebrachten Vermögenswerte angreifen kann.

Warum die Stiftung der Cookinseln der Goldstandard ist

  • Strafrechtlicher Beweisstandard für Gläubiger — jeder, der die Stiftung angreift, muss beweisen "jenseits jedes vernünftigen Zweifels" dass der Stifter insolvent war oder zum Zeitpunkt der Einlage betrügerisch handelte. Keine andere Gerichtsbarkeit verlangt dieses Beweisniveau.
  • Exklusive Gerichtsbarkeit der Cookinseln — l'einzige zuständige Gericht ist das der Cook Islands. Die Gläubiger müssen einen lokalen Anwalt beauftragen, sich persönlich vorstellen und die Kosten des Rechtsstreits im südlichen Pazifik tragen.
  • Ausländische Urteile nicht anerkannt — kein ausländisches Urteil, einschließlich Scheidungsurteile, wird von den Gerichten der Cookinseln anerkannt oder vollstreckt.
  • Verjährung von 2 Jahren — Klagen gegen die Übertragung von Vermögenswerten an die Stiftung müssen innerhalb von 2 Jahren ab dem Datum der Zuwendung eingereicht werden. Danach ist die Segregation endgültig und unumkehrbar.
  • Unabhängigkeit vom Stifter — Die Stiftung kann im Falle von Insolvenz, Zahlungsunfähigkeit oder Liquidation des Stifters nicht aufgehoben werden. Die persönlichen Umstände des Stifters beeinträchtigen die Stiftung nicht.
  • Absolute Privatsphäre — Gründer, Begünstigte, Berater und Vermögenswerte erscheinen in keinem öffentlichen Register. Unbefugte Offenlegung ist illegal.
  • Keine Steuern und unbegrenzte Dauer — keine Steuer für Vermögenswerte aus dem Ausland; die Stiftung hat keine zeitliche Begrenzung.

Was ist eine Stiftung der Cookinseln

Die Stiftung der Cookinseln (Cook Islands Foundation) ist eine vom Gründer getrennte Rechtsperson, die gemäß dem Foundation Act 2012 gegründet wurde. Die Cookinseln sind ein autonomes Territorium im südlichen Pazifik in freier Assoziation mit Neuseeland, mit einem Rechtssystem, das auf dem britischen Common Law basiert, und einer dreißigjährigen Tradition im Offshore-Vermögensschutz (das erste International Trusts Act stammt aus dem Jahr 1984).

Die Gesetzgebung von 2012 wurde auf der Grundlage der Erfahrung von Guernsey und der Isle of Man entwickelt, ergänzt durch einzigartige Bestimmungen, die die Cookinseln zur Jurisdiktion mit den restriktivsten Gläubigerschutzregeln der Welt machen. Wie in Trusts & Trustees (Oxford University Press, 2014): Die Cookinseln haben das "ideale Umfeld, in dem man eine Stiftung gründet" geschaffen, dank einer starken Gesetzgebung, hoch angesehenen Gerichten und einem vorbildlichen Service.

Die Stiftung ist gültig, selbst wenn das Gesetz des Wohnsitzlandes des Stifters die Stiftungen nicht anerkennt oder ausdrücklich verbietet — eine Bestimmung, die sie von allen anderen Rechtsordnungen unterscheidet.

Vermögensschutz: Warum die Cookinseln unschlagbar sind

Die Stiftung der Cookinseln bietet ein Niveau des Vermögensschutzes, das keine'andere Offshore‑Jurisdiktion erreichen kann. Hier sind die spezifischen Mechanismen, die im Foundation Act 2012 vorgesehen sind:

  • Exklusive Zuständigkeit: die Gläubiger können rechtliche Schritte gegen die Stiftung einleiten nur vor den Gerichten der Cookinseln. Es ist nicht möglich, in einer anderen Gerichtsbarkeit zu handeln.
  • Keine Anerkennung ausländischer Urteile: die Gerichte der Cookinseln erkennen weder ausländische Gerichtsbeschlüsse an noch führen sie sie aus — einschließlich solcher, die Scheidungen, Pfändungen und Insolvenzverfahren betreffen.
  • Standardbeweis "beyond reasonable doubt": Der Gläubiger muss nachweisen jenseits jedes vernünftigen Zweifels dass der Stifter insolvent war oder beabsichtigte, zum Zeitpunkt der Einbringung der Vermögenswerte vorsätzlich zu betrügen. Dies ist der strafrechtliche Standard — erheblich schwieriger zu erfüllen als der "balance of probabilities" zivilrechtlich verwendet in anderen Rechtsordnungen.
  • Verjährungsfrist von 2 Jahren: Die Klage zur Annullierung der Übertragung eines Vermögenswertes an die Stiftung muss innerhalb von 2 Jahren nach der Einbringung eingereicht werden. Nach Ablauf dieser Frist ist die Übertragung endgültig und unanfechtbar.
  • Unabhängigkeit vom Stifter: Die Stiftung kann im Falle von Insolvenz, Zahlungsunfähigkeit oder Liquidation des Stifters nicht annulliert, für null und nichtig erklärt oder unwirksam gemacht werden. Die persönlichen Angelegenheiten des Stifters berühren die Stiftung nicht.
Wie stets: Handeln zu nicht verdächtigen Zeitpunkten. Der Schutz ist maximal, wenn die Stiftung gegründet und mit Vermögenswerten ausgestattet wird, Jahre vor jedem nachteiligen Ereignis. Die Übertragung von Vermögenswerten an die Stiftung, nachdem ein Rechtsverfahren bereits läuft, selbst wenn sie formal möglich ist, birgt das Risiko, dass ein Gläubiger die betrügerische Absicht innerhalb einer Frist von 2 Jahren nachweist. Die goldene Regel bleibt: Vorbeugen, nicht während des Problems.

Vergleich: 4 Jurisdiktionen für Offshore-Stiftungen

MerkmalCookinselnBelizeNevisSeychellen
RechtsvorschriftFoundation Act 2012Int. Foundations Act 2010Multiform Ordinance 2004Foundations Act 2009
Beweisstandard für Gläubiger"Beyond reasonable doubt" (strafrechtlich)Zivilrechtlicher StandardZivilrechtlicher StandardZivilrechtlicher Standard
Exklusive GerichtsbarkeitNur Gerichte der CookinselnGerichte von BelizeGerichte von St. Kitts & NevisGerichte der Seychellen
Ausländische UrteileNie anerkannt (einschließlich Scheidung)Nicht anerkanntNicht anerkanntNicht anerkannt
Frist für Gläubiger2 Jahre3 JahreVariabel2 Jahre
Insolvenz des StiftersBeeinflusst die Stiftung nichtStandardschutzAnnullierung von AnsprüchenStandardschutz
FormwechselNeinNeinJa (multiform)Nein
MindestkapitalNicht angegebenKein Minimum10.000 USD1 USD
Keine jährliche BürokratieRegeln beim Agenten hinterlegtErneuerung 200 USD/Jahr2 Sitzungen/JahrKeine Verpflichtungen
DauerUnbegrenztUnbegrenztUnbegrenztUnbegrenzt
BesteuerungKeine (ausländische Vermögenswerte)Keine (ausländische Vermögenswerte)Keine (ausländische Vermögenswerte)Keine (ausländische Vermögenswerte)

Registrierung und Struktur der Stiftung der Cookinseln

Jede Stiftung der Cookinseln hat zwei Gründungsdokumente: das Gründungsinstrument (Foundation Instrument), das die Basisdetails enthält und beim Registrar hinterlegt wird, und die Regeln der Stiftung (Foundation Rules), die den operativen Betrieb regeln und werden nicht hinterlegt — sind ausschließlich beim registrierten Agenten in den Cookinseln aufbewahrt.

ElementDetails
RechtsvorschriftCook Islands Stiftungsgesetz 2012 (PDF)
RegistrierungEinzahlung des Gründungsdokuments beim Register. Die Regeln werden nicht eingereicht.
StifterAusländer jeder Nationalität. Begünstigte und Vermögenswerte können in jedem Land angesiedelt werden.
RatVerpflichtend. Regelt die Stiftung nach den festgelegten Regeln.
Registrierter AgentVerpflichtend. Ansässig auf den Cookinseln. Verwahrt die Regeln der Stiftung.
Durchsetzer (Vollstrecker)Optional. Die Durchführung der Regeln durch den Rat überwachen.
BegünstigteOptional. Die Stiftung kann nur zu einem bestimmten Zweck ohne benannte Begünstigte existieren.
DauerUnbegrenzt. Die Stiftung hat keine zeitliche Begrenzung.
DatenschutzStifter, Begünstigte, Berater und Ausführende erscheinen in keinem öffentlichen Register. Unbefugte Offenlegung = Straftat.
GültigkeitDie Stiftung ist gültig, selbst wenn das Gesetz des Landes des Stifters Stiftungen nicht anerkennt oder verbietet.

Die Regeln der Stiftung bieten große Flexibilität bei der Festlegung der Verfahren: Einrichtung des Vorstands, Ernennung des registrierten Agenten, Aufgaben des Executors, Regeln für die Ausstattung des Vermögens, Modalitäten zur Ausübung der Befugnisse des Vorstands und Verteilung des Vermögens im Falle einer Auflösung. Diese Flexibilität ermöglicht es dem Stifter und seinen Beratern, die Funktionsweise der Stiftung vollständig zu individualisieren.

Steuerbefreiungen: Nullsteuern auf die Stiftung der Cookinseln

Solange Gründer, Begünstigte, Vermögenswerte und Beiträge außerhalb der Cookinseln entstehen, ist die Stiftung ist vollständig von jeglicher Steuer befreit:

  • Einkommensteuer und Berufsteuer
  • Quellensteuer und Vermögenssteuer
  • Erbschafts- und Schenkungssteuer
  • Gewinn- und Kapitalertragssteuer
  • Verteilungssteuer und Stempelsteuer

Wozu dient eine Stiftung der Cookinseln

  • Vermögensschutz von höchstem Niveaugegen Pfändungen, Zivilklagen, Scheidungen und Gläubiger — für diejenigen, die den höchstmöglichen Standard benötigen
  • Nachfolgeplanungmit ausdrücklichem Ausschluss der Vorschriften zur Pflichtteilsregelung jeder Gerichtsbarkeit
  • Halten von Gesellschaftsanteilenals anonymer Aktionär von IBC, LLC oder SA Panama
  • Verwaltung von Kapital, Wertpapieren und Portfolios von Investitionen mit unbegrenzter Laufzeit
  • Schutz von Krypto-Assets mit der Garantie, dass kein ausländisches Gericht deren Rückgabe anordnen kann
  • Wohltätigkeit und gemeinnützige Zwecke — die Stiftung kann für spezifische Zwecke ohne benannte Begünstigte existieren
  • Geistiges Eigentum: Patente, Marken, Urheberrechte, Sammlungen d'arte
  • Private Pensionsfonds und Lebensversicherungen
  • Aktienoptionspläne und Leistungspläne für Mitarbeitende
Wann die Cookinseln im Vergleich zu Belize, Nevis oder den Seychellen zu wählen sind. Die Stiftung der Cookinseln ist die richtige Wahl, wenn das zu schützende Vermögen erheblich ist, das rechtliche Risiko hoch und konkret (auch wenn es zukünftiger Natur ist) und der Stifter die absolute Sicherheit benötigt, dass kein Gläubiger jemals auf die Vermögenswerte zugreifen kann — auch durch Urteile, die in fremden Rechtsordnungen erwirkt wurden. Wenn das Risiko moderat und das Budget begrenzter ist, Seychelles (1 USD, 4 Stunden) oder Belize (200 USD/Jahr) können ausreichend sein.

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Domande Frequenti sulla Fondazione delle Isole Cook

Perché le Isole Cook sono considerate il gold standard della protezione patrimoniale?
Weil sie drei einzigartige Elemente kombinieren: Gläubiger müssen den Betrug mit strafrechtlichem Standard ("jenseits jedes vernünftigen Zweifels") nachweisen, sie können nur vor den Gerichten der Cookinseln klagen, und ausländische Urteile — einschließlich Scheidungsurteile — werden niemals anerkannt oder vollstreckt. Keine'andere Offshore‑Jurisdiktion bietet gleichzeitig diese drei Schutzebenen.
Zahlt die Stiftung der Cookinseln Steuern?
Nein, wenn Gründer, Begünstigte, Vermögenswerte und Beiträge außerhalb der Cookinseln entstehen. Die Stiftung ist von jeglicher Steuer befreit: Einkommen, Kapitalgewinne, Erbschaften, Schenkungen, Ausschüttungen, Quellensteuern und Stempelgebühren.
Wie viel Zeit haben die Gläubiger, um die Stiftung anzufechten?
Die Gläubiger können Ansprüche gegen bestimmte Vermögenswerte der Stiftung nur innerhalb 2 Jahren nach der Übertragung des Vermögenswertes an die Stiftung geltend machen. Nach diesem Zeitraum ist die Zuwendung endgültig und unanfechtbar, selbst wenn der Gründer später insolvent werden sollte.
Schützt die Stiftung im Falle einer Scheidung?
Ja. Die Gerichte der Cookinseln erkennen ausländische Urteile nicht an und führen sie nicht aus, einschließlich solcher, die in Scheidungsverfahren erlassen wurden. Das der Stiftung zugeführte Vermögen kann nicht Gegenstand einer Vermögensaufteilung sein, die von einem ausländischen Gericht angeordnet wird.
Was geschieht, wenn der Stifter insolvent wird?
Die Stiftung der Cookinseln ist unabhängig von den persönlichen Umständen des Stifters. Sie kann im Falle von Insolvenz, Zahlungsunfähigkeit oder Liquidation des Stifters nicht aufgehoben, für null erklärt oder unwirksam gemacht werden. Dies ist ein ausdrücklicher Schutz, der im Foundation Act 2012 vorgesehen ist.
Sind die Daten der Begünstigten öffentlich?
Nein. Gründer, Begünstigte, Berater, Vollstrecker und Vermögensdetails erscheinen in keinem öffentlichen Register. Die Regeln der Stiftung werden nicht beim Register eingereicht — sie werden ausschließlich vom registrierten Agenten verwahrt. Die unautorisierte Weitergabe von Informationen über die Stiftung ist illegal.
Muss ich zu den Cookinseln reisen, um die Stiftung zu gründen?
Nein. Das Studio Panama Italia verwaltet den gesamten Vorgang aus der Ferne: Gründungsinstrument, Regeln, Registrierung, Ernennung des Agenten und rechtliche Unterstützung. Eine physische Anwesenheit ist nicht erforderlich.
Wann sollte man die Cookinseln gegenüber Belize oder den Seychellen wählen?
Die Cookinseln sind die richtige Wahl, wenn das Vermögen erheblich ist, das rechtliche Risiko hoch ist und absolute Sicherheit benötigt wird, dass kein ausländischer Gläubiger auf die Vermögenswerte zugreifen kann. Bei moderaten Risiken und begrenztem Budget, Seychelles(1 USD, 4 Stunden) oder Belize(200 USD/Jahr) sind gültige Alternativen.