Ja, der offensichtlichste Fall ist, wenn man einen Ausländer heiratet und beide Ehepartner den Reisepass des anderen erhalten und somit zwei Reisepässen und zwei Staatsbürgerschaften besitzen.
Ja, der offensichtlichste Fall ist, wenn man einen Ausländer heiratet und beide Ehepartner den Reisepass des anderen erhalten und somit zwei Reisepässen und zwei Staatsbürgerschaften besitzen.