Nein. Der Erwerb einer Aufenthaltsgenehmigung berechtigt Sie zum Bezug einer Wohnung im neuen Gastland. Je nach Art der Aufenthaltsgenehmigung dürfen Sie möglicherweise arbeiten oder andere Rechte ausüben. Werden bestimmte rechtliche Voraussetzungen erfüllt, kann nach einer gewissen Zeit – in der Regel abhängig vom Gastland und zwischen mindestens zwei und maximal fünf Jahren – die Einbürgerung beantragt werden. Dadurch erhalten Sie die Staatsbürgerschaft, die wiederum das Recht zur Beantragung eines Reisepasses beinhaltet. Bitte beachten Sie, dass die Staatsbürgerschaft alle Rechte, aber auch alle Pflichten eines Staatsbürgers mit sich bringt. FAQ