Nein.
Die EU-Richtlinie über die gegenseitige Amtshilfe zwischen den Mitgliedstaaten (und anderen EU-Mitgliedstaaten) bei der Beitreibung von Steuerschulden wurde mit dem Gesetzesdekret Nr. 149 vom 14. August 2012 in nationales Recht umgesetzt. Dieses Dekret setzt die EU-Richtlinie 2010/24 um.
Ziel der EU-Gesetzgebung ist die Verbesserung und Erleichterung der gegenseitigen Amtshilfe bei der Beitreibung von Steuerschulden innerhalb der Union. Das im Amtsblatt Nr. 202 vom 30. August 2012 veröffentlichte Gesetzesdekret legt in 19 Artikeln die Regeln für die gegenseitige Amtshilfe bei der Beitreibung von Steuerschulden fest, die im Inland oder in einem anderen Mitgliedstaat entstanden sind.
Die Staaten und Gebiete, mit denen Abkommen über den Informationsaustausch und die Amtshilfe bei der Beitreibung von Steuerschulden bestehen, sind nachstehend aufgeführt:

  • Österreich
  • Belgien
  • Bulgarien
  • Zypern
  • Dänemark
  • Estland
  • Finnland
  • Frankreich
  • Deutschland
  • Griechenland
  • Irland
  • Island
  • Lettland
  • Litauen
  • Luxemburg
  • Malta
  • Norwegen
  • Niederlande
  • Polen
  • Portugal
  • Vereinigtes Königreich
  • Tschechische Republik
  • Rumänien
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Spanien
  • Schweden
  • Ungarn