Nein, theoretisch beginnt der gesetzliche Lauf seines steuerlichen Wohnsitzes am Tag der Eintragung in den konsularischen Bezirk des neuen Wohnsitzlandes, soweit es natürliche Personen betrifft. Bei juristischen Personen fällt dieser einfach mit dem Land zusammen, dem die Gesellschaft angehört oder in dem sie eingetragen ist.