Je nachdem, ob Sie steuerlich in einem Land ansässig sind, das einen Informationsaustausch vorsieht oder nicht, werden Sie sich unterschiedlich verhalten. Wenn Sie ein Konto als Einwohner Italiens oder eines anderen europäischen Landes eröffnen, müssen Sie jedes Jahr im entsprechenden Abschnitt Ihrer Steuererklärung den Besitz des Offshore-Kontos und seiner Guthaben angeben, wenn diese den Gegenwert von 10.000 Euro übersteigen. Wenn Sie in einem Land mit begünstigter Besteuerung wie
Panama ansässig sind, müssen Sie nichts erklären.