Bankgeheimnis ist in einigen Ländern eine rechtliche und teilweise sogar verfassungsrechtliche Option, die Bankkontoinformationen einen gewissen Schutz gewährt. Diese Datenschutzoptionen variieren von Land zu Land und sind nicht alle gleich oder für alle Kontoarten geeignet. Eine Privatperson, die ein Konto in einem Land mit Bankgeheimnis eröffnet, kann dieses nur dann in Anspruch nehmen, wenn sie dort auch steuerlich ansässig wird. Die steuerliche Ansässigkeit ist die rechtliche Grundlage, anhand derer Offshore-Banken entscheiden, ob eine Person Bankgeheimnis nutzen kann oder stattdessen Bankinformationen mit ihrem Herkunftsland austauschen muss.
Nur wer tatsächlich und legal in ein anderes Land umzieht, kann vom dortigen Bankgeheimnis profitieren. Andernfalls sind Banken verpflichtet, Informationen mit europäischen Steuerbehörden auszutauschen, und zwar nach dem gleichen Verfahren, das bereits zwischen Institutionen und Steuerbehörden innerhalb der Europäischen Union üblich ist.