Gründer:
Als Gründer bezeichnet man die Person, die die Stiftung errichtet, in deren Namen sie errichtet wird oder durch die eine Verfügung (Übertragung) des Eigentums erfolgt. Im Allgemeinen kann eine Offshore-Stiftung von einem oder mehreren Gründern errichtet werden.
Stiftungsrat
Identifiziert als die Personen, die den Zweck der Stiftung gemäß den Anweisungen der Stiftungsurkunde umsetzen; auf diese Weise verteilt der Rat die Vermögenswerte der Stiftung, verwaltet die Vermögenswerte, unterzeichnet Verträge, führt Transaktionen durch und investiert im Namen der Stiftung. Die Mitglieder des Rates haben eine treuhänderische Pflicht gegenüber der Stiftung.
Stiftungsurkunde
Identifiziert als das Dokument, in dem die Regierungsregeln der Stiftung festgelegt sind.
Begünstigter oder Zweck
: Die Person oder Personengruppe, zu deren Gunsten die Stiftung errichtet wird. „Zweck“ bezeichnet jeden Grund/Zweck, für den die Stiftung gegründet wurde (z. B. Wohltätigkeit).
Treuhänder oder Protektor
Treuhänder und Protektoren sind in der Regel optional und dienen als Schutzmechanismus, um sicherzustellen, dass die Handlungen und Entscheidungen des Vorstands mit den Bedingungen und Zielen der Stiftung übereinstimmen.