Die Auslieferung ist das formelle Verfahren, durch das ein Staat eine Person an einen anderen Staat zur Strafverfolgung oder Bestrafung für im Hoheitsgebiet des ersuchenden Staates begangene Straftaten übergibt. Sie ist in der Regel durch einen bilateralen oder multilateralen Vertrag geregelt. Einige Staaten liefern auch ohne Vertrag aus, solche Fälle sind jedoch selten. Auslieferungsverträge helfen Regierungen, aus ihrem Land geflohene Straftäter der Justiz zuzuführen.
Ein Auslieferungsvertrag garantiert jedoch nicht, dass die Unterzeichnerstaaten in den jeweiligen Fällen harmonisch zusammenarbeiten werden.