Artikel 43 des italienischen Zivilgesetzbuches definiert den eingetragenen Wohnsitz als den Ort, an dem eine Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Eingetragener Wohnsitz und eingetragener Domizil können übereinstimmen, müssen es aber nicht. Das Domizil ist stets durch denselben Artikel geregelt und ist der Ort, an dem eine Person ihren Hauptgeschäftssitz und ihre Hauptinteressen begründet hat.
entsteht, Steuerliche Ansässigkeit wenn der Steuerpflichtige im Melderegister eingetragen ist oder sich mehr als 183 Tage im Jahr. Dies bedeutet, dass er den italienischen Steuervorschriften für erzielte Einkünfte unterliegt, unabhängig davon, in welchem Land diese erzielt wurden. Steuerliche Ansässigkeit wird daher einer Person zuerkannt, die mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt:
- Eintragung in das Einwohnerregister;
- fester Wohnsitz in Italien;
- im italienischen Hoheitsgebiet ansässig.